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Sicherheitsdirektion
Die Dienstleistungen im Überblick
Der Name der Sicherheitsdirektion (SID) ist Programm: Alle Mitarbeitenden haben die Sicherheit der Bevölkerung als erstes Ziel vor Augen. Die Palette der Dienstleistungen reicht vom Fahrzeugausweis über den Pass bis zum militärischen Aufgebot. Die SID setzt sich aus zehn Dienststellen zusammen. Der Sicherheitsdirektion ist auch der Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat angegliedert, der für die Regierung Beschwerdeentscheide vorbereitet, für die gesamte Kantonsverwaltung und den Landrat juristische Gutachten erstellt und bei der Gesetzgebung mitwirkt.
Generalsekretariat
Das Generalsekretariat wirkt als Koordinations- und Kontrollstelle der SID und umfasst verschiedene Fachbereiche, die grösstenteils Querschnittsfunktionen über die gesamte Direktion wahrnehmen. Diese sind: Kommunikation, Support, Rechtsetzung, Familien, Integration und Dienste mit Fundbüro und Verwertung, Bewilligungen und dem Passbüro. Hinzu kommt im Generalsekretariat die administrative Aufsicht über die Kindes- und Erwachsenschutzbehörden sowie ausserdem die Funktion als kantonale Zentralbehörde im internationalen Kindes- und Erwachsenenschutz. Zudem übt das Generalsekretariat auch die administrative Aufsicht über das Betreibungs- und Konkursamt aus.
Polizei
Mit rund 600 Mitarbeitenden ist die Polizei Basel-Landschaft die grösste Dienststelle der Sicherheitsdirektion. Der Grundauftrag der Polizei ist es, für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Kanton zu sorgen. Der Dienst am Menschen und am Gemeinwesen steht im Mittelpunkt der polizeilichen Arbeit.
Amt für Justizvollzug
Die Schwerpunkte im Amt für Justizvollzug (AJV) sind der Vollzug von freiheitsentziehenden Sanktionen, Risikoabwägungen bei Straffälligen und Opferschutz/-hilfe. Dabei stehen die Würde des Menschen, der Schutz der Gesellschaft und die Verhältnismässigkeit ganz zuoberst. Das AJV ist unter anderem für die Baselbieter Gefängnisse verantwortlich. Dem AJV ist auch das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof (MZjE) zugeordnet. Das MZjE bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die ihr Delikt vor Vollendung des 25. Altersjahrs begangen haben, Hilfe zur Selbsthilfe in einem therapeutischen Umfeld mit eigenen Lehrbetrieben an.
Amt für Migration und Bürgerrecht
Das Amt für Migration und Bürgerrecht (AFMB) prüft und regelt die Anwesenheitsberechtigung von ausländischen Personen im Kanton Basel-Landschaft gemäss Ausländer- und Asylgesetz und vollzieht rechtskräftige Weg- und Ausweisungsentscheide sowie die Landesverweisung von straffälligen Ausländerinnen und Ausländern. Im Rahmen der Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger führt das AFMB alle Vorabklärungen im Einbürgerungsverfahren durch und bereitet mit der Petitionskommission die Einbürgerungsbeschlüsse des Landrats vor.
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) ist eine Einsatz-, Ausbildungs- und Verwaltungsorganisation. Das AMB ist eine Dienststelle mit rund 50 Mitarbeitenden und verantwortet die Einsätze der Kantonalen Krisenorganisation, die Ausbildungen im Bevölkerungsschutz sowie von Mannschaft und Kader im Zivilschutz. Zu den Verwaltungstätigkeiten gehören unter anderem Armeeaufgaben im Auf- trag des Bundes oder der Betrieb der Kaserne Liestal. Des Weiteren werden im AMB Vorsorgeplanungen erstellt sowie Logistik- und Administrations-Dienstleistungen erbracht.
Jugendanwaltschaft
Für Minderjährige, die strafbare Handlungen begangen haben und mindestens 10 Jahre alt sind, kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Die Jugendanwaltschaft untersucht diese Straftaten und führt in den schwersten Fällen zudem Anklage. Sie ist für den Vollzug aller Strafen undm Massnahmen des Jugendstrafrechts sowie für die Prävention verantwortlich.
Motorfahrzeugkontrolle
Die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) ist zuständig für die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr im Kanton Basel-Landschaft. Die MFK ist verantwortlich für:
- das Ausstellen von Fahrzeugausweisen
- die Ausgabe von Kontrollschildern
- die Erteilung von Lernfahr- und Führerausweisen
- die Erhebung und das Inkasso der Motorfahrzeugsteuern
Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft verfolgt Straftaten von Erwachsenen ab 18 Jahren. Sie ist weder vom Regierungs- noch vom Landrat noch von Einzelpersonen abhängig (Gewaltenteilung). Sie leitet alle Verfahrensschritte, untersucht Straftaten und beantragt die Anordnung von Zwangsmassnahmen. Bei leichten bis mittelschweren Straftaten sanktioniert die Staatsanwaltschaft diese direkt, indem sie Strafbefehle erlässt. Bei schweren Straftaten erhebt und vertritt sie die Anklage vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft kann Strafverfahren aber auch einstellen.
Zivilrechtsverwaltung
Die Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft bietet aus einer Hand die Dienstleistungen des Grundbuch-, Handelsregister- und Zivilstandswesens sowie des Betreibungs- und Konkursrechts.
Sie ist Depotstelle und Eröffnungsbehörde für Testamente und Erbverträge, trifft Sicherungsmassnahmen zum Schutz des Erbgangs und nimmt die Erbschaftsinventare auf. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zudem für die Adoptionen, Namensänderungen und freiwilligen Liegenschaftsversteigerungen zuständig.

Notfalltreffpunkte |
Notfalltreffpunkte erlauben im Fall von Grossereignissen, Katastrophen, Notlagen oder schweren Mangellagen den Informationsaustausch zwischen den Behörden und der Bevölkerung auch unter erschwerten Bedingungen. Sie sind speziell gekennzeichnet und stehen der Bevölkerung für Notrufe, Informationen und je nach Bedarf auch als Abgabestellen in Krisensituationen zur Verfügung. Im Kanton Basel-Landschaft werden die Notfalltreffpunkte gemäss aktuellem Projektplan im Oktober 2023 flächendeckend eingeführt. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den Einwohner- gemeinden und den Gemeinde- und Regionalführungsstäben. Vorgesehen ist, dass in jeder Gemeinde mindestens ein Notfalltreffpunkt eingerichtet wird. Die genauen Standorte werden dann auf der entsprechenden Website ersichtlich sein. Für die Einführung der Notfalltreffpunkte ist das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz zuständig. |

Energiemangellage |
Im Winter 2023/24 oder einem der da- rauffolgenden Winter kann eine Energiemangellage in der Schweiz nicht ausgeschlossen werden. Bei einer Energiemangellage steht nicht mehr genügend Strom, Gas oder Energie von einem anderen Energieträger zur Verfügung, um die Nachfrage zu decken. Gründe dafür können zu geringe Produktions-, Übertragungs- und / oder Importkapazitäten während mehrerer Tage, Wochen oder Monate sein. Wie gut wir auf eine mögliche Energiemangellage vorbereitet sind, spielt eine entscheidende Rolle. Hier ist neben Bund, Kantonen, Gemeinden und Wirtschaft auch die ganze Bevölkerung gefordert. Mit einfachen Vorsorgemassnahmen können alle mithelfen, die Auswirkungen einer allfälligen Energiemangellage abzuschwächen. Hierfür hat der kantonale Führungs- stab ein Handbuch für die Bevölkerung mit den wichtigsten Tipps und Verhaltensweisen erstellt, das von der Website heruntergeladen werden kann. www.bl.ch/energie |