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Gesetzestext aus Gesetzessammlung verlinken
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Die Gesetzessammlung öffnen: https://bl.clex.ch/app/de/systematic/texts_of_law
Hinweis: Die Gesetzessammlung ist auch im Footer der Website verlinkt.
In der Gesetzesssammlung das gewünschte Gesetz öffnen und die URL im Browserfenster kopieren.
Beispiel: Es soll ein Link auf die Verfassung des Kantons (SGS 100) erstellt werden.
https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/100
2
Text-/Bild-Block bearbeiten.

3
Gewünschte Textstelle für den Link markieren und das Ketten-Symbol wählen.

4
Das Dialogfenster für Links öffnet sich.
Reiter "Extern" öffnen.

5
Im Feld "Externe URL" die kopierte URL einfügen. Sichern.

Link auf einen bestimmten Paragraphen eines Gesetzes
Soll ein Link auf einen bestimmten Paragraphen des Gesetzes erstellt werden, muss die URL mit folgenden Angaben ergänzt werden:
/art/nr
Beispiel: Link zu § 8 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft (SGS 100)
http://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/100/art/8