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Vernehmlassungen
Die Kantonsverfassung hält das Recht der Öffentlichkeit fest, über Erlasse und Beschlüsse rechtzeitig informiert zu werden (§ 34 KV). Dabei sind von einer Vorlage besonders Betroffene in geeigneter Form anzuhören. Der Regierungsrat ist verpflichtet, Vorlagen zur Verfassungsänderungen, Gesetzen oder Staatsverträgen mit verfassungsänderndem oder gesetzeswesentlichem Inhalt, politischen Parteien und interessierten Organisationen zur Vernehmlassung zu unterbreiten (§ 7 Verordnung über das Mitberichtsverfahren und das Vernehmlassungsverfahren).
Aktuelle Vernehmlassungen
Teilrevision des Verwaltungsprozessrechts betr. Einführung der elektronischen Kommunikation
Datum | 8. Juli 2025 |
Begleitschreiben | |
Vorlage | |
Gesetz | |
Synopse | |
Frist | 10. Oktober 2025 |
Kontakt | Bei Fragen und für Auskünfte stehen lhnen Martin Leber, Gerichtsverwalter, 061 552 60 55, martin.leber@bl.ch) oder Julia Reidemeister, Leiterin Rechtsdienst der Gerichtsverwaltung, 061 552 97 23, julia.reidemeister@bl.ch) gerne zur Verfügung. |
Unterstützung von Zusammenschlüssen von Gemeinden (Teilrevision des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden)
Datum | 3. Juli 2025 |
Begleitschreiben | |
Vorlage | |
Gesetz | |
Synopse | |
Frist | 31. Oktober 2025 |
Kontakt | Bei Fragen und für Auskünfte stehen lhnen Frau Miriam Bucher, Generalsekretärin der Finanz und Kirchendirektion (061 552 52 02; miriam.bucher@bl.ch), und Herr Stefan Buchwalder, Juristischer Mitarbeiter Fachbereich Gemeinden (061 552 5214; stefan.buchwalder@bl.ch), gerne zur Verfügung. |
Modernisierung von Quartierplanungen zu deren einfacheren Änderung und Aufhebung – Teilrevision des Raumplanungs- und Baugesetzes
Datum | 3. Juni 2025 |
Begleitschreiben | |
Vorlage | |
Gesetz | |
Synopse | |
Frist | 5. Oktober 2025 |
Kontakt | Für weitere Fragen steht lhnen Thomas Wehren, Leiter Ortsplanung, Amt für Raumplanung (thomas.wehren@bl.ch oder Tel. 061 552 55 95), gerne zur Verfügung. |
Teilrevision des Gesundheitsgesetzes betreffend Abfrage von Daten beim Krebsregister zum Zweck der Qualitätssicherung von Krebsscreening-Programmen
Datum | 30. April 2025 |
Begleitschreiben | |
Vorlage | |
Gesetz | |
Frist |
31. Juli 2025 |
Kontakt | Für Auskünfte steht lhnen Dr. Aref Al-Deb'i, Kantonsarzt, Amt für Gesundheit, Bahnhofstrasse 5, 4410 Liestal (Tel. 061 552 59 10), gerne zur Verfügung. |