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Behindertengleichstellungsgesetz BehiG - Bushof Bottmingen: Provisorische Anpassungen an Haltekante
Der Bushof in Bottmingen genügt den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes BehiG nicht. Diese müssen bis Ende 2023 umgesetzt sein. Aus diesem Grund werden ab 4. Dezember 2023 die Haltekanten provisorisch angepasst. Die Arbeiten dauern voraussichtlich zwei Wochen.
Am 4. Dezember 2023 beginnen in Bottmingen die Arbeiten für die provisorische Anpassung des Bushofs an das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG. Die visuell-taktilen Markierungen für sehbehinderte Personen und die Bushaltekanten am Bushof Bottmingen sind in Bezug auf das BehiG ungenügend. Die Arbeiten dauern voraussichtlich zwei Wochen.
Um das Ein- und Aussteigen mit Rollstühlen zu vereinfachen, werden verschiedene bauliche Massnahmen in Absprache mit den regionalen Behindertenvereinen und den Buslinienbetreibern BLT und BVB durchgeführt. Die mittlere Bushaltekante wird verbreitert und die Haltekante beim Migrolino verlängert, auch wird der Randstein angepasst. An der Tramhaltestelle werden im vorderen Bereich in Fahrtrichtung Oberwil die Bordsteine zum Bushof gesenkt, um den Umstieg für Menschen mit Behinderung zu erleichtern.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verlangt bis Ende 2023 einen barrierefreien ÖV.
Die Verkehrsdrehscheibe Bottmingen mit der umfassenden Umgestaltung des gesamten Bushofs und der Tramhaltestelle Bottmingen Schloss befindet sich zurzeit in der Vorprojektphase. Die Verkehrsdrehscheibe Bottmingen wird BehiG-konform projektiert.