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Münchenstein: Erkenntnisse zur möglichen Wiederverwendung der Birsbrücken
Die Abklärungen zur Wiederverwendung der beiden Eisenbahnbrücken in Münchenstein hat erste wichtige Erkenntnisse gebracht. Die Wiederverwendung der in Fliessrichtung der Birs unteren Eisenbahnbrücke ist grundsätzlich möglich. Bis im Herbst 2024 werden unter anderem die Kosten der Demontage und die möglichen Risiken bei den Rückbauarbeiten im Detail ermittelt. Die Prüfungen haben ebenfalls ergeben, dass die obere Eisenbahnbrücke nicht wiederverwendet werden kann. Der Grund ist unter anderem, dass diese bereits im Juni 2024 rückgebaut werden muss.
Die beiden Eisenbahnbrücken, die über die Birs in Münchenstein führen, haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und müssen ersetzt werden. Das Tiefbauamt Baselland hat Abklärungen zur Wiederverwendung der Brücken in Auftrag gegeben.
Untere Eisenbahnbrücke
Bevor die untere Eisenbahnbrücke im 2025 demontiert wird, werden die mit der Demontage verbundenen Risiken abgeklärt. Des Weiteren muss ein Lagerungsplatz für die Brücke eruiert und die Kosten für eine spätere Wiederverwendung der Brücke als Fuss- und Velobrücke aufgezeigt werden.
Obere Eisenbahnbrücke
Die Abklärungen haben bereits gezeigt, dass die obere Eisenbahnbrücke nicht für eine Wiederverwendung in Betracht gezogen werden kann. Die Brücke muss bereits im Juni 2024 rückgebaut werden. Eine sorgfältige Demontage wäre mit hohen terminlichen Risiken infolge der Umstellungen des Bauablaufs verbunden. Deshalb fehlte die Zeit für vertiefte Abklärungen, Umplanungen und Finanzierungszusagen. Die SBB startet die Rückbauarbeiten am 15. April 2024 (siehe Medieninfo der SBB).
Grundsätzlich gilt, dass eine Wiederverwendung der Brücken hohen Mehraufwand verursacht. Die Brücken müssen vor Ort in transportable Teile zerlegt werden. Um die jeweils rund 2500 Nieten ausbauen zu können, müssen die Brücken jeweils circa neun Wochen auf dem Installationsplatz zwischengelagert werden. Eine Wiederverwendung als Strassenbrücke ist kaum möglich und sinnvoll, da dazu beide Brücken mit der entsprechenden Kostenfolge nötig wären. Bei einer Wiederverwendung als Fuss-und Velobrücke reicht die Breite einer Brücke mit einer möglichen Fahrbahnbreite von 3,5 bis 4 Meter aus.
Historischen Wert erhalten
Die Überprüfung zur Wiederverwendung der beiden Eisenbahnbrücken ist auf ein Postulat aus dem Landrat zurückzuführen. Dieses stützt sich auf die besondere Geschichte der Brücken und deren Stahlbaukonstruktion mit historischem Wert und möchte diese darum unter Denkmalschutz stellen.