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10.05.2016
Ressourcenprojekt Leimental
Finanzhilfevertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Basel-Landschaft
Der Regierungsrat nahm das Ressourcenprojekt Leimental zustimmend zur Kenntnis und beantragt mit einem Schreiben an das Bundesamt für Landwirtschaft die Genehmigung des Finanzhilfevertrages für das Ressourcenprojekt Leimental.
Ziel des Projekts ist es, den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen in die Gewässer zu reduzieren. Dies setzt voraus, dass die Landwirte auf ihren Anbauflächen im definierten Projektgebiet spezifische Massnahmen weiterentwickeln und umsetzen. Die Teilnahme am Projekt ist für die Landwirt/innen freiwillig, die Massnahmen gehen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Im Finanzhilfevertrag werden die Zielsetzung und die dazu notwendigen Massnahmen aufgezeigt sowie die Höhe und Auszahlung der Finanzhilfe des Bundes für die Durchführung des Ressourcenprojekts Leimental geregelt. Die Projektdauer wird vom 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2022 festgelegt, mit weiterführender Erfolgskontrolle bis einschliesslich 31. Dezember 2024.
Für Rückfragen
Xenia Ehrensperger, Amt für Umweltschutz und Energie, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 55 39
Der Regierungsrat nahm das Ressourcenprojekt Leimental zustimmend zur Kenntnis und beantragt mit einem Schreiben an das Bundesamt für Landwirtschaft die Genehmigung des Finanzhilfevertrages für das Ressourcenprojekt Leimental.
Ziel des Projekts ist es, den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen in die Gewässer zu reduzieren. Dies setzt voraus, dass die Landwirte auf ihren Anbauflächen im definierten Projektgebiet spezifische Massnahmen weiterentwickeln und umsetzen. Die Teilnahme am Projekt ist für die Landwirt/innen freiwillig, die Massnahmen gehen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Im Finanzhilfevertrag werden die Zielsetzung und die dazu notwendigen Massnahmen aufgezeigt sowie die Höhe und Auszahlung der Finanzhilfe des Bundes für die Durchführung des Ressourcenprojekts Leimental geregelt. Die Projektdauer wird vom 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2022 festgelegt, mit weiterführender Erfolgskontrolle bis einschliesslich 31. Dezember 2024.
Für Rückfragen
Xenia Ehrensperger, Amt für Umweltschutz und Energie, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 55 39