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Salina Raurica: Planauflage für Teilabschnitt Velo- und Fussweg

Die Rheinstrasse in den Gemeinden Pratteln und Augst wird zu einem Velo- und Fussweg umgestaltet. Im Abschnitt zwischen der Lohagstrasse und der Kraftwerkstrasse sind die Projektpläne auf die zwischenzeitlich festgelegte Siedlungsentwicklung abgestimmt worden. Die angepassten Projektpläne für die Umgestaltung dieses Strassenabschnitts werden daher ab dem 19. Januar 2024 für 30 Tage öffentlich aufgelegt.
Mit der Eröffnung der Rauricastrasse wurde die Rheinstrasse in Pratteln und Augst als kantonale Hauptverkehrsachse abgelöst und hat nun die Funktion als kommunale Erschliessungsstrasse. Im Abschnitt zwischen der Kraftwerkstrasse und der Salinenstrasse wird die Rheinstrasse nun zu einem Velo- und Fussweg umgestaltet werden.
Das Bauprojekt für diese Umgestaltung der Rheinstrasse wurde bereits im November 2015 zusammen mit der Verlegung der Rheinstrasse öffentlich aufgelegt und ist im September 2018 rechtskräftig geworden. Im Bereich zwischen der Kraftwerkstrasse in Augst und der Lohagstrasse in Pratteln bestanden damals noch keine detaillierten Vorstellungen zur angrenzenden Siedlungsentwicklung und deren Erschliessung. Aus diesem Grund wurde in diesem Abschnitt nur eine provisorische Umgestaltung in das Projekt aufgenommen. In der Zwischenzeit sind die kommunalen Planungsschritte erfolgt und der Kanton beabsichtigt seinen Nutzungsplan auf die Planungen der Gemeinden wie z.B. die Quartierplanung Gallisacher in Augst abzustimmen. Die vorgesehene Veloverkehrsachse wird innerhalb der kantonalen Parzelle neu angeordnet. Der Strassenraum wird entsprechend der Erschliessungsfunktion ausgestaltet.
Die Projektpläne für die Umgestaltung der Rheinstrasse im genannten Abschnitt werden gemäss RBG § 13 Absatz 3 während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Vom 19. Januar 2024 bis 17. Februar 2024 können sie in den Gemeindeverwaltungen Augst (Poststrasse 1) und Pratteln (Abt. Bau, Verkehr und Umwelt, Gartenstrasse 13) eingesehen werden. Begründete Einsprachen müssen in schriftlicher Form bis spätestens am 17. Februar 2024 dem Tiefbauamt Basel-Landschaft eingereicht werden.