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Wichtige Schritte beim Umbau des kantonalen Energiesystems
Energieplanungsbericht 2022
Das Energiesystem im Kanton Basel-Landschaft beruht noch immer stark auf fossilen Energien. Um die Versorgungssicherheit langfristig zu erhalten und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, muss das Energiesystem im Kanton schrittweise umgebaut werden. Der Regierungsrat hat den Energieplanungsbericht 2022 verabschiedet und ihn mit der zugehörigen Vorlage an den Landrat überwiesen. Im Energieplanungsbericht 2022 zeigt der Regierungsrat auf, welche Schwerpunkte und neuen energiepolitischen Massnahmen bei diesem Umbau aus seiner Sicht nun vordringlich sind.
Versorgungssicherheit und Netto-Null-Emissionen bis 2050 als langfristige Ziele
Der Regierungsrat hat sich im Rahmen der Klima-Charta der Nordwestschweizer Regierungskonferenz zusammen mit den Regierungen der Nachbarkantone zum Netto-Null-Emissionsziel bis 2050 bekannt, wie das der Bundesrat, weitere Kantone, Economiesuisse, zahlreiche Unternehmen und wichtige Handelspartner der Schweiz ebenfalls gemacht haben. Aus dem Netto-Null-Emissionsziel leitet sich ab, dass das Energiesystem im Kanton Basel-Landschaft bis 2050 – wie früher oder später überall auf der Welt – grundlegend umgebaut werden muss. Dies, um die Treibausgasemissionen zu reduzieren und vor allem auch, um die Versorgungssicherheit zu erhalten und die Risiken von Versorgungsengpässen zu minimieren.
Energiepolitische Schwerpunkte und neue Massnahmen für die nächsten Jahre
Der Regierungsrat hat den Energieplanungsbericht 2022 verabschiedet und ihn mit der zugehörigen Vorlage an den Landrat überwiesen. Im Sinne einer energiepolitischen Lagebeurteilung zeigt der Regierungsrat im Energieplanungsbericht 2022 fünf Schwerpunkte und 19 neue Massnahmen auf, die er im Kanton Basel-Landschaft als Zwischenschritt hin zum Netto-Null-Emissionsziel nun als vordringlich erachtet (siehe Hinweis 1, unten). Die Massnahmen lösen Investitionen im Kanton aus und sorgen dafür, dass weniger Mittel für fossile Energien ins Ausland abfliessen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern insgesamt abnimmt. Die Vorschläge berücksichtigen hängige Vorstösse aus dem Landrat und ergänzen die Aktivitäten von Bund und Gemeinden komplementär.
Neue Fördertatbestände im Baselbieter Energiepaket per 1. März 2022
Dank den vorgenommenen Änderungen an der kantonalen Energieförderverordnung können ab dem 1. März 2022 Impulsberatungen auch für grosse Mehrfamilienhäuser mit mehr als sechs Wohneinheiten finanziell unterstützt oder die bei Wärmepumpen anfallenden Kosten für das sogenannte WPSM-Zertifikat* beim Baselbieter Energiepaket geltend gemacht werden. Ausserdem fördert der Kanton Gemeinden bei Machbarkeitsstudien für Wärmenetze und bei energie- und klimapolitischen Kommunikationsaktivitäten. Der Regierungsrat hat ausserdem entschieden, dass beim Nachweis der Anforderungen an den Wärmeschutz in der kantonalen Energieverordnung nicht länger auf die veraltete Fassung der SIA-Norm 380/1 aus dem Jahr 2009, sondern auf die neue Fassung aus dem Jahr 2016 abgestützt werden soll.
Vernehmlassungen zu weiteren Massnahmen eröffnet
Zu einem zweiten Bündel von Massnahmen, die in die Kompetenz des Landrats fallen und eine Änderung des kantonalen Energiegesetzes oder des zugehörigen Dekrets voraussetzen, hat der Regierungsrat ausserdem eine Vernehmlassung eröffnet. Darin enthalten sind beispielsweise Vorgaben für «erneuerbare» Heizungen beim Ersatz, für die thermische Regeneration von Erdwärmesonden, zur Gebäudeautomation von neuen Nicht-Wohnbauten, zur Betriebsoptimierung bei Nicht-Wohnbauten, zur Fotovoltaik-Eigenstromerzeugung bei Neubauten, für Ladeinfrastrukturen bei Neubauten oder zur kommunalen Energieplanung.
Zur Massnahme M09, welche eine Konkretisierung der Anforderungen an öffentliche Bauten bezweckt und neben dem Kanton nur die Gemeinden tangiert, hat der Regierungsrat ausserdem eine Vernehmlassung ausschliesslich bei den Gemeinden eröffnet.
Die Unterlagen von beiden Vernehmlassungen sind auf www.bl.ch/vernehmlassungen aufgeschaltet. Die Massnahme M11 «Förderbonus für Dach- und Fassadensanierungen mit Fotovoltaik-Anlage» wird derzeit noch vertieft geprüft und zur Massnahme M16 «Weitere Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer» folgt zu einem späteren Zeitpunkt eine separate Vernehmlassungsvorlage.
Energieplanungsbericht 2022 ist zentraler Bestandteil der Klimaschutzstrategie
Der Energieplanungsbericht 2022 bildet einen zentralen Bestandteil der Klimaschutzstrategie, welche der Regierungsrat bis 2023 erarbeitet. Im Rahmen dieser Klimaschutzstrategie wird der Regierungsrat auch auf weitere Emissionssektoren vertieft eingehen (Landwirtschaft, etc.). Eine nächste energiepolitische Lagebeurteilung folgt mit dem nächsten Energieplanungsbericht in voraussichtlich vier bis fünf Jahren (siehe Hinweis 2).
- Landratsvorlage zum Energieplanungsbericht 2022
- Änderung der Energieverordnung aufgrund des Energieplanungsberichts 2022; Freigabe zur Vernehmlassung bei den Gemeinden
- Änderung des Energiegesetzes und des zugehörigen Dekrets aufgrund des Energieplanungsberichts 2022
- Präsentation Medienkonferenz 26. Januar 2022
*Wärmepumpen-System-Modul-Anlagenzertifikat. Dieses WPSM-Zertifikat wurde auf Initiative der Wärmepumpen-Branche initiiert und gibt dem Auftraggeber die Gewissheit, dass die betreffende Wärmepumpe sinnvoll ausgelegt und ein effizienter Betrieb gewährleistet ist.

Hinweis 1: Schwerpunkte und neue Massnahmen des Energieplanungsberichts 2022

Hinweis 2: Hintergrund und rechtliche Grundlage des Energieplanungsberichts 2022
Mit der Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes (SGS 490, EnG BL) wurde im 2016 der neue §3 zur Energieplanung des Kantons eingeführt. Dieser § 3 verpflichtet den Regierungsrat dazu, auf Grundlage der eidgenössischen Vorgaben und Rahmenbedingungen eine Energieplanung zu erstellen, diese bei Bedarf anzupassen und dem Landrat Bericht zu erstatten. Der Regierungsrat hat nach §2 Abs.6 EnG BL ausserdem periodisch über die Wirksamkeit der (bisherigen) Massnahmen zu berichten. Mit dem vorliegenden «Energieplanungsbericht 2022» kommt der Regierungsrat diesen beiden Pflichten erstmals nach. Der nächste Energieplanungsbericht folgt demnach in rund vier bis fünf Jahren.