- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bau- und Umweltschutzdirektion
- Amt für Raumplanung
- Kantonale Denkmalpflege
- Inventare
- Kantonales Inventar der geschützten Kulturdenkmäler
- Allschwil
- Hegenheimerstrasse 28
Hegenheimerstrasse 28
Das Fachwerkhaus Hegenheimerstrasse 28 liegt etwas abseits innerhalb des Ortskerns von Allschwil in einem Gebiet, das erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erschlossen wurde, denn dieser Teil der Hegenheimerstrasse grenzt an den alten Dorfkern nur am Rande.
Das Fachwerkhaus Hegenheimerstrasse 28 dürfte erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erbaut worden sein. Darauf weisen die relativ hohen Proportionen des Hauses und die hohen Fenster sowie das gestelzte Fachwerk und der hohe Kniestock. Im Gegensatz zu den meisten Fachwerkbauten in Allschwil handelt es sich hier nicht um ein ehemaliges Bauernhaus, sondern um ein reines Wohnhaus, das von Anfang an als solches erbaut worden ist. Ausserdem ist es an das Haus Nr. 26 angebaut und bildet zusammen mit diesem ein Doppelhaus. Das zweigeschossige, dreiachsige Haus wird von einem relativ flachen Satteldach bedeckt. Das Erdgeschoss ist gemauert und besitzt Fenstergewände aus Stein. Nur das Obergeschoss ist in Fachwerk konstruiert. Somit handelt es sich um die typische Gemischtbauweise, die auf eine alte Tradition zurückblickt und im 19. Jahrhundert begann. Das Fachwerk selbst ist konstruktiver Art und besitzt keine Zierelemente. Zusammen mit dem Haus Nr. 26 bildet es eine Einheit. Nachdem das Fachwerk des Hauses Nr. 26 freigelegt wurde, konnte später auch das Fachwerk des Hauses Nr. 28 freigelegt werden, so dass die alte Harmonie der beiden Häuser wieder hergestellt werden konnte.
Kantonal geschützt seit 1984.