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Oberwilerstrasse 2
Das Haus Oberwilerstrasse 2 steht an der Ecke Oberwilerstrasse/Neuweilerstrasse gegenüber dem Rössli und somit im Westen des Dorfplatzes, dessen Gestaltung dieses Haus als Eckliegenschaft mitbestimmt. Im Unterschied zu den zahlreichen Häusern rund um den Dorfplatz handelt es sich nicht um einen reinen Fachwerkbau, sondern um ein Haus in Mischbauweise. Das Haus selbst ist zweigeschossig und wird von einem steilen Krüppelwalmdach bedeckt. Im Erdgeschoss ist ein Laden eingebaut worden. Anlässlich der in den 1970er-Jahren vorgenommenen Restaurierung des Äussern wurde das Fachwerk des Giebels freigelegt, so dass das Haus sich dem Charakter des Dorfplatzes anpasst. An der Giebelmauer ist im übrigen ein Stück eines steinernen Gesimses mit einer Rocaille und einem Puttenkopf mit der Jahreszahl 1684 eingelassen. Dieses Werkstück muss anlässlich des Baus dieses Hauses sekundär verwendet worden sein und könnte von der Kirche oder einem anderen Gebäude in Allschwil stammen. Da das Haus an der Oberwilerstrasse bereits in einem Plan von Allschwil aus dem Jahre 1826 figuriert, ist anzunehmen, dass es zu Beginn des 19. Jahrhunderts erbaut worden ist. Steinbauten in Allschwil waren damals noch selten, doch bekannt und vor allem in der Nähe des Dorfplatzes beliebt. Die Tischbauweise lässt vermuten, dass man das Baumaterial zusammen mit dem erwähnten Werkstück von einem Abbruch holen konnte.
Im Zusammenhang mit dem von Bund, Kanton und Gemeinde subventionierten Umbau in den Siebzigerjahren ergab sich eine heftige Auseinandersetzung wegen des vor diesem Haus stehenden Birnenbaums. Die Gemeinde wollte diesen Baum erhalten, weil sich an diesen noch zahlreiche lokale und intime Ereignisse knüpften. Es war der Treffpunkt für Rendez-vous auf dem Dorfplatz. Schliesslich verzichtete man auf die dort verlangten Parkplätze für Autos und konnte dadurch den Birnenbaum retten. Bei dieser Gelegenheit zeigte sich, dass in Dorfkernen das Parkierungsproblem anders gelöst werden muss. Schliesslich geht es nicht an, die alten Häuser zu erhalten und zu restaurieren, um sie nachher mit Autoparkplätzen zu garnieren.
Kantonal geschützt seit 1977, zudem unter Bundesschutz.