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- Ringmauerabschnitt, Amthausgasse 9 - 13
Ringmauerabschnitt, Amthausgasse 9 - 13
Laufen ist eine Kleinstadt, die auf eine mittelalterliche Stadtgründung zurück geht. Wie die archäologischen Grabungen belegen, existierte bereits im frühen 13. Jahrhundert eine Siedlung in der Nähe der Wasserburg. 1295 verlieh der damalige Fürstbischof Peter Reich von Reichenstein der Siedlung das Stadtrecht. Dieses stärkte die strategischen und wirtschaftlichen Vorteile von Laufen und gab den Stadtbürgern Privilegien gegenüber der Landbevölkerung. Das neugegründete Städtchen erlebte einen raschen Aufschwung mit Handwerkerstand und Kaufleuten.
Ergebnisse der Forschung legen die Vermutung nahe, dass die Anlage der Stadt mit Stadtmauer und Erschliessungsstruktur vom Fürstbischof geplant worden war.
Wie die ehemalige Wasserburg - heute steht an dieser Stelle das Amthaus - gehört die Stadtmauer mit Toren und Zinnen als Befestigungsanlage zu einer mittelalterlichen Stadt. Der Bau einer Stadtmauer war eine Bauaufgabe des Stadtherrn. Für den Unterhalt konnten die Frondienste der Stadtbürger in Anspruch genommen werden. Erst im Laufe der Zeit, als die Stadtmauer zusehends den fortifikatorischen Zweck einbüsste, war es möglich, den Raum zwischen Stadtmauer und Häuserzeilen zu überbauen, resp. die Stadthäuser bis an die Stadtmauer heranzuführen.
Die Stadtmauer ist ein wertvoller, historischer Zeuge und für das Stadtbild von Laufen ein charakteristisch. Der Grossteil der mittelalterlichen Mauer ist bis heute erhalten geblieben und bildet einen unschätzbaren Wert für die heutige Stadt. So hat die Gemeinde Laufen die Stadtmauer als geschütztes Kulturgut eingestuft und deren fachgerechte Erhaltung gesichert.
Das Stadtmauerteilstück Nord mit dem Untertor ist vollständig auf der ganzen Länge erhalten. Im Bereich der Liegenschaften Amthausgasse 9 - 13 ist in den Jahren 1997 - 1999 ein Umbau erfolgt, der die Sicherung der bestehenden Stadtmauer wie auch einen teilweisen Wiederaufbau ermöglichte. Unter Respektierung der Stadtmauer und der bestehenden, teilweise historischen Maueröffnungen ist ein vorbildlicher Umbau der rückwärtigen Liegenschaften durchgeführt worden, der die historische Bausubstanz mit einer modernen Nutzung zu verbinden wusste.
Kantonal geschützt seit 2000.