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Sanierung Hauptstrasse
Mitwirkung zum Entwurf des kantonalen Nutzungsplans Hauptstrasse Ziefen (inkl. Verkehrs-, Betriebs- und Gestaltungskonzept)Ausgangslage
Die Hauptstrasse in Ziefen ist in einem schlechten Zustand und muss saniert werden. Neben den baulichen Mängeln bestehen auch Defizite bezüglich Sicherheit, Zugänglichkeit und Aufenthaltsqualität.
Die Hauptstrasse wurde zuletzt in den frühen 1990er Jahren umfassend saniert. Seither haben sich die Rahmenbedingungen und auch die Technologien verändert. Zudem hat die Gemeinde im Jahr 2020 entschieden eine Ortsentwicklung zu starten. Sie war eine Reaktion auf die Petition zur Entschleunigung des Verkehrs, für sichere und durchgängige Trottoirs sowie zur Aufwertung der Kernzone und Zurückgewinnung der Lebensqualität.
Das Tiefbauamt beschloss, die Sanierung der Hauptstrasse in Abstimmung mit den Überlegungen der Gemeinde zur Ortsentwicklung sowie den nötigen Verbesserungen zum Hochwasserschutz zu verbinden. Durch ein koordiniertes Vorgehen sollte sichergestellt werden, dass die unterschiedlichen Ansprüche an den Strassenraum berücksichtigt und wo möglich Synergien genutzt werden. Aufgrund dieser Ausgangslage erarbeitete das Tiefbauamt unter Einbezug der Kommission Ortskernentwicklung und der Abteilung für Raumplanung des Kantons sowie in Zusammenarbeit mit Verkehrsplanern und Landschaftsarchitekten einen kantonalen Nutzungsplan (KNP). Dieser liegt nun im Entwurf vor und beinhaltet ein Verkehrs-, Betriebs- und Gestaltungskonzept (VBG) für Ziefen.
Ziele
Der KNP soll eine Grundlage bilden und die Leitplanken für die künftigen Detailplanungen von Kanton und Gemeinde setzen. Das darin enthaltene VBG soll die verschiedenen Herausforderungen in den Bereichen Verkehr, Infrastruktur und Nutzung des öffentlichen Raums aufgreifen und zukunftsfähige Lösungen aufzeigen, die sowohl den Bedürfnissen der heutigen Generation als auch den künftigen Anforderungen gerecht werden.
Konzeptbeschrieb
Der KNP sieht durch bauliche Massnahmen die Instandsetzung der Hauptstrasse sowie die Erhöhung der Sicherheit und Lebensqualität aller Verkehrsteilnehmenden vor:
- Durch die Erneuerung der Hauptstrasse wird die Verkehrssicherheit unter anderem durch punktuelle Verbreiterungen der Strasse, das Befestigen von Trottoirs und die Verbesserung des Hochwasserschutzes sichergestellt.
- Durch lärmmindernden Belag und die Verdeutlichung von Engstellen wird der Strassenlärm reduziert und durch eine sensible Integration von neuen Gestaltungselementen und einem bewussten Einsatz von ortsverträglichen Materialien wird dem historischen Kontext des Ortskerns Rechnung getragen und die Lebensqualität gesteigert.
- Durch durchgängige Trottoirs und behindertengerechte Bushaltestellen wird der Strassenraum künftig für alle Verkehrsteilnehmenden nutzbar und die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes werden erfüllt.
Weiteres Vorgehen
Die Bevölkerung von Ziefen wurde am 3. Juni 2025 an einer öffentlichen Veranstaltung über den kantonalen Nutzungsplan (KNP) inkl. Verkehrs-, Betriebs- und Gestaltungskonzept und über die Möglichkeit der Mitwirkung informiert.
Die öffentliche Mitwirkung startete am Montag, 26. Mai 2025 und endet am Sonntag, 29. Juni 2025. In dieser Zeit können Einwendungen und Vorschläge zum Entwurf (siehe Unterlagen zur Mitwirkung) per Mail oder Brief mit dem Vermerk «Mitwirkung KNP Ziefen» an tiefbauamt@bl.ch oder Tiefbauamt Basel-Landschaft, Kreis 2, Frenkendörferstrasse 17, 4410 Liestal gesendet werden.
In der Gemeindeverwaltung von Ziefen liegt zusätzlich ein Dossier zum Entwurf (analog zum elektronischen Dossier auf dieser Webseite) zur Einsicht auf.
Die Anliegen und Ideen aus der Bevölkerung sind für das Tiefbauamt entscheidend, um alle Aspekte in der Detailplanung angemessen zu berücksichtigen.
Der Dialog mit den Direktbetroffenen und der Bevölkerung geht auch nach der Mitwirkung weiter. Die Rückmeldungen und Vorschläge werden geprüft, schriftlich beantwortet und soweit möglich und sinnvoll ins Projekt aufgenommen. Voraussichtlich im vierten Quartal 2025 wird ein anonymisierter Mitwirkungsbericht veröffentlicht, der als Grundlage dient für das anschliessend auszuarbeitende Auflageplandossier.
Terminplan
- 2023 – 2025 Erarbeitung des KNP inkl. VBG
- 26. Mai – 29. Juni Mitwirkung durch die Bevölkerung
- 3. Juni Informationsanlass in Ziefen
- Q4 Veröffentlichung Mitwirkungsbericht
- 2026 – 2028 Projektierung
- 2029 Durchführung Planauflage
- 2030 Submission des Ausführungsprojekts
- 2031 Realisierung (frühestens)
Dokumente
Häufige Fragen
Warum wird mit dem Projekt keine Limitierung auf Tempo-30 eingeführt bzw. keine Temporeduktion vorgenommen?
Eine Einführung von Tempo 30 ist derzeit nicht vorgesehen, da die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. Messungen im Zentrum zeigen, dass 85 % der Verkehrsteilneh-menden heute durchschnittlich 42 km/h oder weniger fahren, also Tempoüberschrei-tungen in Ziefen kein generelles Problem darstellen. Zudem gelten für eine Tempore-duktion auf Kantonsstrassen spezielle Bedingungen, wie etwa eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 in der gesamten Gemeinde.
Massnahmen zur Entschleunigung sind jedoch mit dem Projekt durchaus vorgesehen: So werden die neuen Bushaltestellen aufgrund des begrenzten Platzes im engen Strassenraum direkt auf der Fahrbahn angelegt, was den Verkehrsfluss verlangsamt. Des Weiteren sollen durch gestalterische Elemente und die Erhöhung und Befestigung des Trottoirs vorsichtiges Fahren forciert werden.
Welche Massnahmen sind geplant, um den Lärm zu reduzieren und die Verkehrssituation zu beruhigen?
Zur Reduktion der Lärmemissionen ist ein lärmmindernder Belag vorgesehen. Zusätzlich werden durch die Behebung von Schlaglöchern und Unebenheiten auch die Fahrgeräusche reduziert. Hinsichtlich der Temporeduktion setzt das Projekt bewusst auf gestalterische Ansätze, um das Fahrverhalten intuitiv zu beeinflussen. Ziel ist es, durch eine angepasste Gestaltung flüssigen Verkehr mit erhöhter Sicherheit zu ermöglichen – auch ohne formale Temporeduktion.
Wurde auch überlegt den Verkehr um das Dorf umzuleiten?
Das vorliegende Projekt sieht keine Umfahrung von Ziefen vor, aufgrund der sehr hohen Kosten und des zu geringen Verkehrsaufkommens. Ein Tunnel hätte zudem einen sehr langen Planungshorizont, wodurch die aktuell anstehenden Sanierungen der Strasse ohnehin zuerst realisiert werden müssen.
Wie werde ich als Anwohnerin oder Anwohner einbezogen, wenn es um Beläge und Anpassungen auf meinem Grundstück geht?
Der Einbezug der gesamten Bevölkerung wird kontinuierlich weiterverfolgt. So werden die Eingaben im Rahmen der Mitwirkung berücksichtigt und in die weitere Planung und Projektierung einfliessen. Spätestens auf Basis der konkreten Planauflage werden alle und insbesondere auch Direktanwohnenden persönlich kontaktiert und informiert.
Wie wird die Sicherheit von zu Fussgehenden erhöht, insbesondere auch bei der Querung der Hauptstrasse, z.B. beim Hofmat?
Die Sicherheit der zu Fuss Gehenden wird durch mehrere gezielten Massnahmen deutlich verbessert. Entlang der Hauptstraße ist ein einseitiges, durchgehendes Trottoir vorgesehen, das klar vom Fahrbereich getrennt und befestigt wird. Damit wird eine sichere und komfortable Führung für Fussgängerinnen und Fussgänger geschaffen. Zudem sind an zentralen Stellen gesicherte Querungsmöglichkeiten mit Fussgängerstreifen geplant, um ein gefahrloses Queren der Strasse zu ermöglichen. Bei der Positionierung der Fussgängerstreifen müssen die Sichtweiten beachtet werden, wodurch aufgrund der kurvigen und schmalen Strasse und den Bushaltestellen auf der Fahrbahn nur wenige Stellen für ein sicheres Queren der Strasse identifiziert wurden. Beim Hofmat ist es das Problem, dass die Sichtweiten aufgrund der Bushaltestellen nicht gegeben sind und dadurch eine sichere Querung mit einem Fussgängerstreifen nicht vorgesehen ist.
Welche Rolle spielt der Hochwasserschutz im Projekt und welche weiteren Überlegungen gibt es dazu?
Die Sanierung der Hauptstrasse war Auslöser für erste Abklärungen zum Hochwasserschutz, wodurch das Thema frühzeitig in das Gesamtvorhaben eingebunden wurde. Auch wenn die Massnahmen zum Hochwasserschutz zeitlich unabhängig von der Strassensanierung umgesetzt werden, erfolgt eine enge inhaltliche Abstimmung. Derzeit laufen vertiefte technische Abklärungen, wobei insbesondere eine Kombination aus Retention und Durchleitung als mögliche Lösung geprüft wird. Konkretere Informationen und Entscheide dazu werden ab 2026 erwartet, weshalb der Hochwasserschutz auch nicht Teil des nun vorliegenden Konzeptes sowie der Mitwirkung ist.
Wie wird das Ortsbild geschützt und wird im Rahmen des Projektes auch über die Hauptstrasse hinaus geplant?
Der Schutz und die Aufwertung des Ortsbilds spielen im Projekt eine zentrale Rolle. Die Denkmalpflege sowie die Ortskernkommission sind seit Beginn eng in den Planungsprozess eingebunden und brachten und bringen ihre Anliegen aktiv ein. Der Fokus des Projektes liegt auf ausschliesslich auf der Hauptstrasse. Dabei werden ergänzende Elemente wie Bäume, Beläge und weitere ortsbildprägende Details mitgedacht. Diese werden sorgfältig und im Einklang mit dem bestehenden Charakter der Gemeinde ausgewählt und umgesetzt.
Kontakt
Patrick Bärenfaller, Tiefbauamt, Kantonsstrassen, Kreis 2, 061 552 44 44, k2.tba@bl.ch
Stand
Juni 2025