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Energievorschriften für Gebäude

Aktuell geltende Energievorschriften
Die aktuell geltenden Energievorschriften für den energieeffizienten Bau und Betrieb von Gebäuden sind in folgenden Erlassen festgehalten:
Kantonales Energiegesetz EnG BL
Dekret zum kantonalen Energiegesetz
Kantonale Energieverordnung EnV BL
Änderungen des Energiegesetzes und des Dekrets
Der Landrat hat am 19. Oktober 2023 Änderungen des kantonalen Energiegesetzes und Änderungen des Dekretes zum kantonalen Energiegesetz beschlossen. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft finden Sie hier.
Das am 1. März in Kraft getretene kantonale Energiegesetz umfasst folgende wesentlichen Änderungen:
- Angleichung der Ziele an das Netto-Null-Ziel (§ 2, geändert)
- Pflicht zur kommunalen Energieplanung innert fünf Jahren für jene Gemeinden, die über ein Gasverteilnetz verfügen (§ 4, geändert).
- Anforderungen zur Gebäudeautomation bei neuen Nicht-Wohnbauten (§ 19a, neu)
- Anforderungen zur Betriebsoptimierung bei Nicht-Wohnbauten (§ 19b, neu)
- Kompetenz für den Kanton, Gebiete zu definieren, in denen eine Regeneration von Erdwärmesonden geboten ist (§ 23 Abs. 2, geändert)
- Kompetenz für Gemeinden, künftig auch mit Betreibern von thermischen Netzen Konzessionen abzuschliessen (§ 34a, neu).
- Kompetenz für den Regierungsrat, das Förderprogramm auf weitere Fördertatbestände auszuweiten (§ 35 Abs. 2, geändert)
Seit dem 1. Oktober 2024 ist das Dekret in einer aktuellen Version in Kraft. Es umfasst folgende wesentliche Änderungen:
- Anforderung zum Einsatz von erneuerbaren Wärmeerzeugern bei Neubauten und ab 1. Januar 2026 auch beim Kesselersatz eines Heizwärmeerzeugers in bestehenden Bauten oder beim Brennerersatz eines Heizwärmeerzeugers, welcher älter als 15 Jahre ist, soweit es technisch möglich und über die Lebensdauer der Anlage wirtschaftlich ist (§ 1a, neu).
- Ausnahmen, wo die Bestimmungen zu unverhältnismässiger Härte führen würden.