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Baustellenentwässerung




Text
Baustellenabwässer enthalten oft mineralische Feinstoffe. Diese führen zur Trübung des Wassers und belasten die Gewässer, die Kanalisationsleitungen und die Kläranlagen. Zudem fällt beim Arbeiten mit ungebundenem Zement oder frischem Beton Abwasser an, das alkalisch ist (hoher pH-Wert, pH >> 9). Wird solches Abwasser unbehandelt in Gewässer geleitet, werden diese verschmutzt. Dabei ist zu beachten, dass viele Einlaufschächte zu einer Sauberwasserkanalisation gehören, welche ebenfalls in Gewässer münden. Die Folge ist eine starke Beeinträchtigung der Gewässerfauna, oft auch ein Fischsterben. Baustellenabwasser muss deshalb immer behandelt und neutralisiert werden. Auch wenn es in eine Kanalisation zur Kläranlage geleitet werden muss, ist es vorzubehandeln und zu neutralisieren.
Die Entwässerung von Baustellen ist in der SIA-Empfehlung Nr. 431 (Schweizer Norm SN 506 431) geregelt. Bei grossflächigen Baustellen oder beim Vorhandensein von Grund- oder Hangwasser können bei Bauwasserhaltungen grosse Mengen an Wasser anfallen, welche nicht in die Mischwasserkanalisation eingeleitet werden dürfen, sondern nach der Behandlung in ein Gewässer eingeleitet oder versickert werden müssen.
Wenn die Einleitung des Baustellenabwassers nicht explizit mit der Baubewilligung genehmigt wurde, dann ist beim AUE ein Gesuch für eine Abwasserbewilligung einzureichen (online-Gesuchformular).
Grundsätzlich gelten folgende Grenzwerte
Bei Einleitung in Sauberwasserleitungen oder Gewässer |
Bei Einleitungen in Kanalisation |
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pH | 6.5 bis 9 | 6.5 bis 9 |
Durchsichtigkeit nach Snellen | 30 cm | - |
Gesamte ungelöste Stoffe | 20 mg/l | - |
Durch abgeleitetes Baustellenabwasser dürfen keine Ablagerungen oder Schäden in Gewässern oder an den Bauwerken der Siedlungsentwässerung entstehen. |
Bei weitergehend verunreinigtem Abwasser gelten zusätzliche Anforderungen an die Einleitung.