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Informationen & Meldeformulare Leumundsprüfung

Das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB) ist als kantonale Aufsichtsbehörde von Kindertagesstätten, schulergänzenden Betreuungsangeboten, Heimen der Kinder- und Jugendhilfe und Dienstleistungsangeboten in der Familienpflege basierend auf der eidgenössischen Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) dazu verpflichtet, bei allen Mitarbeitenden eine Leumundsprüfung durchzuführen. In diesem Zusammenhang muss die Einrichtung dem AKJB alle Neuanstellungen melden und jährlich ein Verzeichnis aller Mitarbeitenden einreichen.
Vorlagen:
Informationsblatt für Mitarbeitende → muss beim Bewerbungsgespräch (spätestens beim Anstellungsentscheid) abgegeben werden
Meldeformular für Neuanstellungen inkl. Neueröffnungen (neue Einrichtungen) → innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Anstellungsentscheid an strafregister.akjb@bl.ch (falls vorhanden mit IncaMail, Option «Vertraulich senden»)
Meldeformular für jährliche Prüfung → jährlich per vom AKJB vorgegebenen Stichtag an strafregister.akjb@bl.ch (falls vorhanden mit IncaMail, Option «Vertraulich senden»)
Weitere Informationen:
Richtlinien Personensicherheitsprüfung familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Reglement Personensicherheitsprüfung Heime der Kinder- und Jugendhilfe
Reglement Personensicherheitsprüfung Dienstleistungsangebote in der Familienpflege