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Eltern

Hat Ihr Kind Probleme in der Schule? Sind Sie sich nicht einig mit der Lehrperson? Möchten Sie sich bezüglich der schulischen Laufbahn ihres Kindes beraten lassen?
Je nach Fragestellung kann eine schulpsychologische Beratung unterschiedlich aussehen. Hier erfahren Sie, was Sie und Ihr Kind in der Regel erwartet, wenn Sie sich bei uns angemeldet haben.
Was erwartet Sie und Ihr Kind bei einer Beratung durch den Schulpsychologischen Dienst?
Nach erfolgter Anmeldung bekommen sie einen Brief mit dem Namen der Psychologin oder des Psychologen, die für die Bearbeitung ihres Anliegens zuständig ist, sowie Ort und Zeitpunkt der Bearbeitung. Die Lehrerin, der Lehrer bekommt eine Kopie dieses Briefes, wenn sie nicht ausdrücklich eine Beratung ohne Einbezug der Schule wünschen. Meistens macht es keinen Sinn, wenn Schulprobleme ohne Beizug der Lehrperson angegangen werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Anmeldung mit der Lehrperson Ihres Kindes abzusprechen.
Zur Abklärung gehören meistens ein Erstgespräch mit den Eltern, Gespräch(e) mit dem Kind oder dem/der Jugendlichen, die Durchführung wissenschaftlich fundierter Tests, die Berücksichtigung von Unterlagen aus der Schule (Fragebogen, Zeugnisse, Arbeitsproben), sowie von weiteren Beurteilungen Dritter, z.B. aus Medizin, Logopädie, Vorschulheilpädagogik oder auch Früherziehung. In der Abklärung soll in erster Linie festgestellt werden: Wie weit ist das Kind entwickelt? Wo sind seine Stärken? Seine Schwächen? Die Abklärung soll sich nicht allein auf das Kind konzentrieren, es soll auch das Lernumfeld betrachtet werden.
In einem (oder mehreren) Beratungsgesprächen, bei dem in der Regel auch die Lehrperson und weitere involvierte Fachleute dabei sind, werden die Ergebnisse besprochen und die nächsten Schritte festgelegt. Abklärung und Beratung sollen dazu beitragen, dass Ihr Kind optimal gefördert werden kann.
Anmeldung
Fach- und Lehrpersonen können ein Kind beim schulpsychologischen Dienst anmelden. Onlineanmeldung
Ausserdem ist auch eine schriftliche Anmeldung möglich. Dafür benötigen wir die unterschriebene Einverständniserklärung, welche sie bitte mit dem Fragebogen für Eltern sowie falls vorhandenen weiteren Unterlagen per Post an den zuständigen SPD-Standort richten. Aus datenrechtlichen Gründen müssen diese Dokumente eine Originalunterschrift enthalten und per Post verschickt werden.
Hier erfahren Sie auch, von welcher Psychologin und welchem Psychologen Sie in der Regel beraten werden. Ausnahmen sind aus organisatorischen Gründen allerdings vorbehalten. Falls Sie uns Ihr Anliegen schriftlich mitteilen möchten, können Sie das Mithilfe eines Fragebogens tun, den Sie aus rechtlichen Gründen ausdrucken, persönlich unterschreiben, und uns auf dem Postweg zuschicken müssen. Hier finden Sie das Anmeldeformular.
Ausserordentliche Ereignisse
Der SPD hat keinen Notfalldienst. In ausserordentlichen Situationen wenden Sie sich bitte an den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Notfalldienst (Tel. 061 553 55 55) oder an die Polizei (Tel. 117).
