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Haus- und Pausenordnung
- Das Schulareal wird genau definiert. In den Klassenzimmern hängt ein Plan des Schulareals auf. Dieses Areal darf während der Schulzeit (Unterrichtszeit und Pausen) von den Schülerinnen und Schülern nicht verlassen werden. Ausnahmen bedürfen einer Bewilligung. Verstösse werden geahndet und den Eltern gemeldet.
- Auf dem ganzen Schulareal (inkl. dem Schulareal der Primarschule) gilt striktes Alkohol- und Rauchverbot. Zuwiderhandlungen werden disziplinarisch geahndet (Elternbrief und Arrest am Mittwoch Nachmittag).
- Im Schulhaus und auf dem ganzen Schulareal ist auf gute Ordnung zu achten. Jede Schülerin und jeder Schüler ist mitverantwortlich, das Schulhaus und die Umgebung sauber zu halten. Abfälle gehören in die Kübel, Pet-Flaschen in die dafür bereitgestellten Behälter.
- Töffli, Velos und Autos werden auf den dafür bestimmten Plätzen abgestellt.
- In allen Schulgebäuden ist das Fahren mit Kickboards, Skateboards und Inline-Skates sowie anderen Gefährten aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
- Die Nutzung elektronischer Geräte (z.B. iPhone, iPad, Laptop, iPod, Spielkonsolen etc.) im Schulbetrieb bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Lehrperson. Ohne Genehmigung sind diese während des Schulbetriebs (ausgenommen Mittagspause) weder sichtbar noch hörbar. In der Mittagspause dürfen die Geräte benutzt werden, insofern der Schulbetrieb nicht gestört wird.
Bei Schülerinnen und Schüler, welche sich nicht an die geltende Medienregelung halten, wird das elektronische Gerät eingezogen. Dieses kann am gleichen Tag bei der Administration von den Erziehungsberechtigten wieder abgeholt werden (Mo, Di, Do, Fr bis 17.00 Uhr, Mi bis 12.00 Uhr) oder wird am nächsten Schultag den Schülerinnen und Schüler zurückgegeben.
- Missbräuchliche Benutzung des Mobiltelefons (z.B. Verstösse gegen die Regeln des Anstands in Chats, Cybermobbing, filmen oder fotografieren in Umkleidekabinen oder im Unterricht etc.) wird nicht geduldet und kann zu Sanktionen bis zum Schulausschluss führen.
- Waffen und waffenähnliche Gegenstände, auch Spielzeugwaffen, sind verboten und werden eingezogen.
- Die Kleidung der Schülerinnen und Schüler an der Schule ist nicht gewaltverherrlichend, nicht provokativ und nicht anstössig - verboten sind z.B. Springerstiefel, Kämpferhosen, Bomberjacken etc.
- Für Vandalismus im und am Schulgebäude werden die Verursacher zur Rechenschaft gezogen. Nebst Wiedergutmachung müssen sie mit disziplinarischen Massnahmen rechnen.
- Das Werfen von Schneebällen gegen Gebäude und Einrichtungen ist verboten. Erlaubt ist es nur auf dem Sportplatz.
- Beschädigungen meldet der Verursacher der Klassenlehrperson und evtl. dem Hauswart. Für Schäden haftet der Verursacher.
- Schülerinnen und Schüler betreten das Lehrerzimmer nur mit Erlaubnis einer dort anwesenden Lehrperson.
- Nach dem Läuten begeben sich alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich ins Klassenzimmer und halten die Arbeitsunterlagen für die folgende Stunde bereit. Ausnahme: Spezialzimmer, die geschlossen sind. Die Klasse wartet ruhig vor dem Zimmer, bis die Lehrperson öffnet.
- Der Aufenthalt in Spezialräumen (Turnhallen, Hauswirtschaft, Handarbeits- und Werkräumen, Bibliothek, Medienraum, Informatikraum, Musikzimmer, Naturkundezimmer, Zeichnungszimmer) ist nur mit Bewilligung einer Lehrperson gestattet.
- Wegen den unterschiedlichen Unterrichtszeiten der Primar- und Sekundarschule haben die Schülerinnen und Schüler in den Zwischenpausen darauf Rücksicht zu nehmen und Lärm zu vermeiden. In den Gängen und im Foyer herrscht Ruhe.
- Ausserhalb der dafür bestimmten Flächen dürfen im Schulhaus keine Poster und Ähnliches aufgehängt werden.
- In der Zehnuhrpause verlassen in der Regel alle Schülerinnen und Schüler das Schulhaus. Die Zimmer werden abgeschlossen.
- Der Pausenplatz vor dem Hauswirtschafts- und Turnhallentrakt ist für die Primarschülerinnen und –schüler reserviert. Für sie ist dort das Ballspiel erlaubt. Die älteren Schülerinnen und Schüler dürfen sich dort nur aufhalten, wenn sie die Jüngeren weder behindern noch stören.
- Der Platz vor dem Schulhaus bleibt für Minitennis, Tischtennis und Badminton reserviert. Ballspiele wie Volleyball, Basketball und Fussball sind auf den Sportplätzen (roter Aussenplatz und evtl. Rasen) möglich. Die Street Soccer Anlage auf dem Pausenplatz der Primarschule darf von den Sekundarschülern nicht benutzt werden.
- Die Benutzung der Bibliothek und des Aufenthaltsraums werden in einer Benutzerordnung geregelt. Grundsätzlich gelten die Regeln der Haus- und Pausenordnung.
- Die Pausenaufsicht erhält ein Pflichtenheft.
- Die Zimmerchefs erhalten ein Pflichtenheft. Es wird im Klassenzimmer aufgehängt.
- Verstösse gegen die Haus- und Pausenordnung werden von der betreffenden Lehrperson, der Klassenlehrperson und/oder in schwerwiegenden Fällen und Wiederholungsfällen von der Schulleitung geahndet.