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Regelung für die Nutzung des Internets
Kenntnisse über Informations- und Kommunikationstechnologien – und dazu gehört auch das Internet – sind eine wichtige Vorbereitung auf die weiterführende Schul- und Berufsausbildung. Unsere Schule möchte, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Werkzeuge nutzen können. Dazu müssen die folgenden Regeln beachtet werden.
Ziel der Internetnutzung
Das Internet dient als Unterrichtsmedium der Informationsbeschaffung und kann auf vielfältige Art und Weise das Lernen unterstützen.
Informatikzimmer
Internet wird im Rahmen des Unterrichtes genutzt. Die Lehrpersonen erteilen entsprechende Aufträge und betreuen und beaufsichtigen den Medieneinsatz.
Mediothek
Internet kann während den Öffnungszeiten der Mediothek für den Unterricht, wie auch privat genutzt werden. Die Aufsichtspersonen (Mediothekare, Pausenaufsicht, ...) betreuen und beaufsichtigen den Medieneinsatz.
Verpflichtungen der Benutzerinnen und Benutzer
Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine Dateien (Texte, Bilder, Musik ...) herunterzuladen, zu speichern oder zu verbreiten, die gegen die Menschenwürde verstossen, insbesondere pornografischen, rassistischen oder rechtsextremen Inhalt haben oder zur Gewalt aufrufen. Ebenso dürfen keine Texte, Bilder, etc. abgesendet werden, die den Ruf einzelner Personen und auch der Schule beeinträchtigen. Wer E-Mails absendet, muss mit seinem Namen dafür einstehen und sich bewusst sein, dass keine Empfänger beleidigt werden dürfen.
Herunterladen von Musik-Dateien und Software ist generell untersagt. Die Bestimmungen des Urheberrechts sind unbedingt zu beachten.
Manipulationen und Veränderungen an den Arbeitsstationen (Software und Hardware), wie auch der Zugriff auf interne und externe Systeme, die bei ordentlichem Gebrauch nicht benötigt werden, sind untersagt. Private Geräte für den Einsatz im Unterricht sind erlaubt. Das WLAN darf gemäss den Anweisungen der Lehrperson nur für schulische Zwecke genutzt werden.
Was geschieht bei Nichteinhaltung der Regeln?
Die Schulleitung wird informiert. Sie entscheidet über angemessene Sanktionen und leitet bei Straftatbeständen die notwendigen Schritte ein. Aufgrund eines konkreten Verdachts können persönliche Dateien im Schulnetzwerk von der Schulleitung eingesehen werden.
Veröffentlichungen der Schule im Internet
Im Unterricht werden in verschiedenen Fächern IKT-Projekte durchgeführt, die dann auf der Schulhomepage platziert werden können. Dabei werden die Empfehlungen des kantonalen Datenschutzbeauftragten eingehalten (z.B. keine Adressen, keine Porträtfotos, keine privaten Angaben von Schülerinnen und Schülern und ihren Familien). In besonderen Fällen können Lehrpersonen die Zustimmung der Eltern einholen. Eltern, die gegen die Veröffentlichung von Daten im Internet sind, melden sich bei Klassen- oder Fachlehrpersonen.