U-Abo
Seit dem Regierungsratsbeschluss aus dem Jahr 2020 erhalten Schülerinnen und Schüler, welche einen Schulweg von mehr als sechs Leistungskilometer haben, eine Beteiligung an die Kosten eines Jahres-U-Abos (aktuell 80%).
Für unsere Schule bedeutet es, dass sämtliche Familien aus den Gemeinden Arboldswil, Bretzwil sowie Titterten von dieser Entschädigung profitieren. Aus den anderen Gemeinden gibt es jedoch auch Schülerinnen und Schüler mit einem längeren Schulweg, welche Anrecht auf die Transportentschädigung haben.
Das Vorgehen an unserer Schule ist wie folgt:
Anfangs Schuljahr erhalten die Familien aus den Gemeinden Arboldswil, Bretzwil und Titterten ein Schreiben, in welchem ihnen mitgeteilt wird, dass sie Anrecht auf die Transportkostenentschädigung haben. Diese Familien müssen eine Kontoverbindung mitteilen und die Entschädigung wird spätestens im September des Schuljahres ausbezahlt.
Die Familien aus den anderen Gemeinden werden ebenfalls anfangs Schuljahr mittels Schreiben informiert, dass ein Anrecht auf Kostenbeteiligung besteht, sofern das Kind einen längeren Schulweg, wie sechs Leistungskilometer hat. Die Leistungskilometer werden wie folgt berechnet:
Höhenmeter x 10 + Distanz = Leistungskilometer
Berechnungsbeispiel:
120 Höhenmeter x 10 = 1'200m + 4'900m Fahrradweg = 6,1 Leistungskilometer
Der Fahrradweg wird über Google-Maps berechnet. Hat das Kind einen entsprechend langen Schulweg, kann die Familie ein Gesuch um eine Transportkostenentschädigung stellen. Dieses liegt dem Schreiben bei, welches zu Beginn des Schuljahres geschickt wird. Das Gesuch wird durch unsere Schule verifiziert und anschliessend an das Amt für Volksschulen als Bewilligungsinstanz weitergeleitet.