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- Gesuche um Kostenbeteiligung
Gesuche um Kostenbeteiligung
Besuchen Lehrpersonen mit einer Anstellung bei einer öffentlichen Volksschule des Kantons Basel-Landschaft ein Weiterbildungsbildungsangebot anderer Kursanbieter (nicht im Weiterbildungsprogramm Schule) kann ein Gesuch um Kostenbeteiligung eingereicht werden.
Die folgenden Bedingungen müssen zwingend erfüllt sein:
- Das Kursgeld übersteigt CHF 90.-;
- Der Transfer zum Unterricht / Berufsauftrag ist gegeben;
- Ein Bezug zum Lehrplan Volksschulen Basel-Landschaft besteht;
- Das Gesuch um Kostenbeteiligung muss bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn zusammen mit dem Kursprogramm beim Amt für Volksschulen eingereicht werden. Zu spät eingereichte Gesuche werden ohne weitere Prüfung abgelehnt;
- Kein mehrfaches Besuchen des gleichen Kurses innerhalb von 3 Jahren. Als Ausnahme hierzu gelten aufeinander aufbauende Kurse mit klar unterscheidbarem Inhalt sowie J&S Kurse, die für die Zertifizierung nötig sind;
- Der Fokus des Angebots liegt auf dem Erlernen neuer Inhalte. Offene Ateliers und Diskussionsrunden werden nicht finanziert.
In der Regel beteiligt sich das Amt für Volksschulen wie folgt an den Kosten:
- CHF 80.00 pro Tag (8 Stunden) an den Kurskosten
- CHF 50.00 Spesen für Kurse mit Übernachtung ausserhalb der TNW-Region
- CHF 20.00 Spesen für Kurse ohne Übernachtung ausserhalb der TNW-Region
- CHF 50.00 für Instrumentalunterricht pro Kursstunde (max. 8 Kursstunden pro Schuljahr) für Musiklehrpersonen. Ausnahme: Keine Kostenbeteiligung für Lehrpersonen, die in Klassen mit erweitertem Musikunterricht unterrichten.
- CHF 1000.00 (max.) pro Semester für Nachdiplomstudien und andere Zusatzqualifikationen, die unterrichtsbezogen sind (exklusive CAS)
- Bei einem CAS werden 30% der Kursgebühren ohne Spesen und Zusatzgebühren ausbezahlt, maximal jedoch CHF 3000.00
- Bei einem MAS werden 30% der Kursgebühren ohne Spesen und Zusatzgebühren ausbezahlt, maximal jedoch CHF 5000.00