- Berufsfachschule Gesundheit Baselland
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- Absenzen und Dispensationen
Absenzen und Dispensationen
Allgemeine Grundsätze
Die Absenzenordnung bezieht sich auf den ganzen Unterricht inklusive Freifächer und Lernatelier. Ebenso gilt sie im Fernunterricht.
- Es liegt in der Verantwortung der Lernenden, den verpassten Stoff und die fehlenden Unterlagen zu organisieren.
- Verpasste Sportlektionen werden mittels schriftlichen Arbeitsaufträgen nachgeholt.
- Alle Absenzen werden wöchentlich ins SAL-Webtool eingetragen. Nur der Ausbildungsbetrieb bzw. die Berufsbildungsverantwortlichen können die Lernenden entschuldigen.
- Dispensationen werden ebenfalls im SAL eingetragen, haben aber keine Konsequenzen.
- Dauert eine Absenz länger als eine Woche, muss der/die Lernende die Klassenlehrperson oder das Sekretariat benachrichtigen.
- Auch Verspätungen werden ins SAL eingetragen. Verspätungen von 20 Minuten und mehr pro Lektion werden als 1 Lektion Absenz erfasst.
- Die Klassenlehrperson bespricht auffälliges Absenzenverhalten und regelmässige Verspätungen mit den Lernenden und sucht nach Lösungen. Bei FaGe, FaGe-BM und AGS wird je nachdem auch der/die Berufsbildungsverantwortliche einbezogen.
- Der Unterricht darf nicht aus betrieblichen Gründen versäumt werden. Über Ausnahmen in begründeten Fällen entscheidet die Schulleitung.
- Über Dispensgesuche bis max. einen halben Tag entscheidet die Klassenlehrperson. Dispensgesuche für mehr als einen halben Tag müssen die Lernenden an die Schulleitung stellen (mind. 2 Wochen vor der geplanten Abwesenheit).
- Für Fahrprüfungen wird kein Dispens erteilt. Die Lernenden müssen die Prüfungstermine in die unterrichtsfreie Zeit legen.
- Ferien dürfen nur während der unterrichtsfreien Zeit bezogen werden.