- Berufsfachschule Gesundheit Baselland
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- Förderangebote
Förderangebote
Wenn Lernende grosse Wissenslücken, Lern- oder Sprachschwierigkeiten haben, bieten wir ihnen folgende Unterstützung an:
Förderangebote FaGe Grundbildung:
- Lerntreff
- Lernatelier (Lerncoaching und Sprachcoaching)
Förderangebote AGS Grundbildung:
- Fachkundige individuelle Begleitung (fiB)
Förderangebote für FaGe Grundbildung
Lerntreff
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 16.30–18.00 Uhr im Atelier 1
Offenes Angebot für fokussiertes und strukturiertes Arbeiten:
- Vertiefungs-, Gruppen- oder PartnerInnenarbeiten ausserhalb des Regelunterrichts. Lehrpersonen stehen beratend und unterstützend zur Seite.
- Der Lerntreff ist offen für alle Lernenden der FaGe Grundbildung und startet ab den Herbstferien. Der Besuch erfolgt ohne Anmeldung und kann bei Erreichen der selbst gesetzten Ziele auch wieder verlassen werden.
Lernatelier (Lerncoaching und Sprachcoaching)
Dienstag: 17:15–18:45 Uhr und Donnerstag: 16:30–18:00 Uhr im Atelier 1
Durch Coaching in Lernen oder Sprache soll erreicht werden, dass Lernende effiziente Lernwege finden und ihre Lernmanagement-Kompetenzen weiterentwickeln. Das heisst unter anderem:
- eigene Lernziele und Lerngegenstände bestimmen
- sich der eigenen Motive und Einstellungen zu Lernen oder Sprache bewusst sein
- eigene Potenziale zur Selbstorganisation entdecken und entfalten
- die eigenen Fortschritte verfolgen und die Ergebnisse evaluieren
- Motivation und Selbstwirksamkeit aufbauen
Wer kann das Lernatelier besuchen?
Die Lernenden können das Lernatelier für FaGe Grundbildung aufgrund ihrer Selbsteinschätzung oder auf Empfehlung von Lehrpersonen nutzen. Auch Sie als Berufsbildner/in oder Berufsbildungsverantwortliche/r sowie die ÜK-Leitenden können eine Teilnahme empfehlen.
Worauf gründet sich eine Empfehlung?
Die Kriterien für eine Empfehlung sind:
- Eine prognostisch ungenügende Probezeitbeurteilung nach drei Monaten.
- Wenn pro Semester und pro Fachbereich (BKU oder ABU) mehr als eine Prüfung mit einer Note unter 4 beurteilt wurde.
- Wenn Berufsbildner/innen, Berufsbildungsverantwortliche oder Lehrpersonen grosse Defizite im Fachwissen oder im Sprachverständnis feststellen.
- Wenn die Lernenden oder die Erziehungsberechtigten finden, dass die Lernleistung qualitativ oder quantitativ unbefriedigend ist.
Die Kursleitung prüft die Situation, bespricht sie mit dem/der Lernenden und gibt anschliessend eine Empfehlung ab.
Aufnahme in das Lernatelier
Der/die Lernende erhält eine schriftliche Empfehlung und kann über die Teilnahme entscheiden. Nach der Zusage wird zwischen ihm/ihr, der BfG und dem Lehrbetrieb ein Vertrag abgeschlossen. Wenn der/die Lernende das Lernatelier nicht besuchen will, muss er/sie den Erhalt der Empfehlung schriftlich bestätigen und den Verzicht begründen. Dieses Formular muss zusätzlich von der/dem Berufsbildungsverantwortlichen unterschrieben werden.
Einstieg
Der Einstieg ins Lernatelierprogramm ist jederzeit nach dem Aufnahmeverfahren möglich. Die Lernenden haben Anspruch auf zwei Semester. Wenn sie erst nach ihrer Schulzeit in die Schweiz gekommen sind, haben sie Anspruch auf Sprachförderung während der ganzen Ausbildung. Zusätzlich empfehlen wir, dass sie das Freifach Deutsch besuchen.
Rolle des Lehrbetriebs
Der Lehrbetrieb muss dem Besuch des Lernateliers zustimmen und den/die Lernende dafür von der Arbeit freistellen. Allfällige Fragen oder Informationen zur individuellen Lernförderung werden zwischen den verantwortlichen Personen der Schule und des Betriebs direkt verhandelt. Durch Einsicht in den Lernordner können Sie sich über Inhalt und Stand des Lernens informieren.
Absenzen
Nachdem der/die Lernende den Vertrag über das Lernatelier abgeschlossen hat, gelten die gleichen Bedingungen wie im Lehrvertrag.
Ausschlussgründe
Bleiben Sie mehr als einmal unentschuldigt vom Förderangebot fern, werden Sie ausgeschlossen. Verweigern Sie aktiv die Mitarbeit im Förderangebot oder verhindern Sie durch Ihr Verhalten das gegenseitige Lernen, können Sie ebenfalls ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt nach einem schriftlichen Verweis.
Vor der Volljährigkeit
Ist der/die Lernende noch nicht volljährig, müssen die Erziehungsberechtigten bei folgenden Entscheiden einbezogen oder informiert werden:
- Empfehlung für das Lernatelier und Vertragsabschluss
- Beenden des Lernateliers
- Vorzeitige Auflösung des Lernateliers
Förderangebote für AGS Grundbildung
Fachkundige individuelle Begleitung (fiB)
Dieses Förderangebot richtet sich an unsere angehenden Assistent/innen Gesundheit und Soziales. Lernende, die Schwierigkeiten, Lernhemmungen oder Probleme, die das Lernen beeinträchtigen, haben, erhalten individuelle Begleitung durch eine fiB-Lehrperson. Die fiB-Lehrperson verfügt über eine spezielle Zusatzausbildung und übernimmt das Coaching und/oder die Lernförderung.
Aufgaben der fiB-Lehrperson
- Zu Beginn der Ausbildung erstellt sie mit allen Lernenden ein Lernprofil.
- Sie begleitet Lernende, die Lernhilfen oder persönliche Unterstützung brauchen.
- Sie kennt die wichtigen Fachstellen und überweist die Lernenden falls nötig dorthin.
- Sie pflegt den Kontakt zu Ihnen und steht Ihnen bei Schwierigkeiten Ihrer Lernenden zur Verfügung.
- Sie erkennt frühzeitig, wenn die Ausbildung gefährdet ist, und ergreift entsprechende Massnahmen.
- Sie bespricht die Massnahmen mit den Lernenden und Ihnen, mit den Erziehungsberechtigten, den Lehrpersonen und der Lehraufsicht.
Auf der Website des SBFI finden Sie weitere Informationen und einen Leitfaden zur fiB.