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Fit für die Lehre
Mit dem Beginn einer Berufsbildung kommen grosse Veränderungen auf Sie zu. Zum Beispiel steigt die körperliche und oft auch die psychische Belastung. Hier finden Sie Hinweise, wie Sie mit Erkrankungen und Beeinträchtigungen umgehen und wie Sie sich auf Prüfungen vorbereiten können.
Offenheit beim Vorstellungsgespräch
Sollten Sie in Ihrer Vergangenheit an körperlichen oder psychischen Krankheiten gelitten haben, empfiehlt es sich, dies im Verlauf des Vorstellungsgesprächs zu erwähnen. Ein Verheimlichen solcher Fakten ist zwar legitim. Doch sollten die alten Beschwerden aufgrund der neuen Belastung wieder zum Vorschein kommen, ist eine klare Information unumgänglich. Deshalb lieber gleich zu Beginn informieren.
Fit für die Prüfung?
Eine gute Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) erhöht Ihre Erfolgschancen massgeblich! Wir empfehlen Ihnen, in Zusammenarbeit mit Ihrem Berufsbildner bzw. Ihrer Berufsbildnerin folgende Schritte zu beachten:
- Standortbestimmung vornehmen
- Lerntyp bestimmen
- Lern- und Prüfungsplan erstellen
- Prüfungssituationen proben
- Angst abbauen
- Prüfungsteilnahme vorbereiten
Ausgleich bei nachgewiesenem Leistungsdefizit
Das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) ist in der Bildungsverordnung verbindlich geregelt und muss den fachlichen Anforderungen des jeweiligen Berufsabschlusses entsprechen. Für Lernende mit einem nachgewiesenen Leistungsdefizit (körperliche oder psychische Beeinträchtigung) besteht jedoch ein Anspruch auf spezielle Anpassungen bei der Ausgestaltung der Prüfung (sog. Nachteilsausgleich). Besondere Hilfsmittel oder mehr Zeit werden angemessen gewährt, wenn ein/e Kandidat/in auf Grund einer Behinderung dies benötigt (Art. 35 Abs. 3 BBV).
Merkblatt zum Nachteilsausgleich PDF
Schriftsprachliche Probleme (Legasthenie, Dyskalkulie) sind in jedem Fall zu Beginn der Ausbildung zu deklarieren, um einen möglichen Nachteilsausgleich geltend machen zu können.
Merkblatt Legasthenie und Dyskalkulie PDF