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22.06.2021
Finanzausgleich 2021: Empfängergemeinden erhalten 70 Millionen Franken
Der Regierungsrat hat den Finanzausgleich 2021 verfügt. Die Gebergemeinden bezahlen 64 Millionen Franken für den Ressourcenausgleich, während die Empfängergemeinden 70 Millionen Franken erhalten. Die Differenz von 6 Millionen Franken wird dem Ausgleichsfonds entnommen. Der Kanton entrichtet den Gemeinden zusätzlich 23 Millionen Franken als Lastenabgeltung.
Im Jahr 2021 bezahlen die 18 Gemeinden mit einer Steuerkraft über dem Ausgleichsniveau von 2‘650 Franken insgesamt 63,5 Millionen Franken für den Ressourcenausgleich. In den restlichen 68 Gemeinden liegt die Steuerkraft unterhalb des Ausgleichsniveaus. In diesen 68 Gemeinden beträgt die Differenz zwischen dem Ausgleichsniveau und den jeweiligen Steuerkräften insgesamt 85,2 Millionen Franken. Weil die Differenz zwischen den Zahlungen der Gebergemeinden und den Auszahlungen an die Empfängergemeinden gemäss Finanzausgleichsgesetz limitiert ist, wird den Empfängergemeinden der Ressourcenausgleich um 110 Franken pro Einwohner/in gekürzt. Insgesamt wird dadurch die Auszahlung an die Empfängergemeinden um 15,7 Millionen Franken reduziert. Sie erhalten somit 69,6 Millionen Franken. Die verbleibende Differenz von 6,1 Millionen Franken zwischen den Zahlungen der Gebergemeinden und den Auszahlungen an die Empfängergemeinden wird dem Ausgleichsfonds entnommen.
Die Kürzung bei den Empfängergemeinden kommt nicht unerwartet. Bereits im Sommer 2020 wurden die Gemeinden über die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Ressourcenausgleich 2021 informiert. Damals wurde ein signifikanter Rückgang des Steuerertrags im Steuerjahr 2020 prognostiziert. Aufgrund der im Juni 2020 erwarteten Steuererträge 2020 hätte die Kürzung bei den Empfängergemeinden rund 200 Franken pro Einwohner/in betragen. Zum Glück haben sich die negativen Prognosen nicht ganz bewahrheitet.
Lastenausgleich durch den Kanton
Der Kanton leistet zusätzlich zum horizontalen Ressourcenausgleich unter den Gemeinden einen vertikalen Ausgleich in Form von Lastenabgeltungen. Diese Lastenabgeltungen betragen für das Jahr 2021 knapp 22,7 Millionen Franken. Sie sind für diejenigen Einwohnergemeinden, die in den Bereichen Bildung, Sozialhilfe und Nicht-Siedlungsfläche überdurchschnittliche Lasten tragen. Die Lastenabgeltungen einer Einwohnergemeinde bemessen sich nicht an deren effektiven Kosten, sondern an demografischen und geografischen Indikatoren.
Solidaritätsbeiträge an Sozialhilfekosten
Zudem erhalten Gemeinden, deren Sozialhilfequote mehr als 130 Prozent des kantonalen Durchschnitts beträgt, einen Solidaritätsbeitrag. Im Jahr 2021 profitieren davon 12 Gemeinden. Die Solidaritätsbeiträge werden von allen Gemeinden mit 10 Franken pro Einwohner/in finanziert.
Die Zahlen der einzelnen Gemeinden sind online publiziert:
Gemäss § 134 der Baselbieter Kantonsverfassung stellt der Kanton den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden sicher und schafft damit ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung sowie in den Leistungen der Gemeinden. Mit der aktuellen Verfügung hat der Regierungsrat den Ressourcen- und den Lastenausgleich für das Jahr 2021 festgelegt.