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10.12.2013
Gemeindeinitiative zur Ausfinanzierung der Pensionskasse
Regierungsrat lehnt Gemeindeinitiative zur Ausfinanzierung der Pensionskasse ab und unterbreitet Gegenvorschlag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die formulierte Gemeindeinitiative «Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse» abzulehnen. Er unterbreitet dem Parlament einen Gegenvorschlag, der ein Pooling und eine Garantiezusage für alle angeschlossenen Arbeitnehmenden sowie eine Beteiligung des Kantons an der Ausfinanzierung der Gemeindelehrkräfte im Umfang von 58.6 Millionen Franken umfasst.
Im April 2013 haben 28 Einwohnergemeinden die formulierte Gemeindeinitiative «Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse» (BLPK) eingereicht. Diese verlangt, dass der Kanton die Ausfinanzierungsschulden aller angeschlossenen Arbeitnehmenden – also nicht nur diejenigen der Gemeinden – à fonds perdu übernimmt. Die Annahme der Gemeindeinitiative würde bedeuten, dass der Kanton neben seiner eigenen Schuld von 1‘352 Millionen Franken bei der BLPK zusätzlich die Schuld aller anderen 235 Arbeitgebenden von 873 Millionen Franken ausfinanzieren müsste, insgesamt also 2‘225 Millionen Franken. Dies würde beim Kanton aufgrund des höheren Zinsaufwandes über 20 Jahre zu Mehrkosten von 293 Millionen Franken führen. Zudem würde die Neuverschuldung um 113 Millionen Franken ansteigen, was rund 40 Prozent des jährlichen Finanzbedarfs des Kantons entspricht. Aus diesen Gründen wie auch aufgrund der Ungleichbehandlung der Gemeinden – einzelne Gemeinden sind der BLPK gar nicht angeschlossen und einzelne nur mit ihren Lehrkräften – beantragt der Regierungsrat dem Landrat, die Gemeindeinitiative abzulehnen.
Der Regierungsrat beantragt dem Parlament, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Dieser umfasst vier Aspekte:
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die formulierte Gemeindeinitiative «Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse» abzulehnen. Er unterbreitet dem Parlament einen Gegenvorschlag, der ein Pooling und eine Garantiezusage für alle angeschlossenen Arbeitnehmenden sowie eine Beteiligung des Kantons an der Ausfinanzierung der Gemeindelehrkräfte im Umfang von 58.6 Millionen Franken umfasst.
Im April 2013 haben 28 Einwohnergemeinden die formulierte Gemeindeinitiative «Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse» (BLPK) eingereicht. Diese verlangt, dass der Kanton die Ausfinanzierungsschulden aller angeschlossenen Arbeitnehmenden – also nicht nur diejenigen der Gemeinden – à fonds perdu übernimmt. Die Annahme der Gemeindeinitiative würde bedeuten, dass der Kanton neben seiner eigenen Schuld von 1‘352 Millionen Franken bei der BLPK zusätzlich die Schuld aller anderen 235 Arbeitgebenden von 873 Millionen Franken ausfinanzieren müsste, insgesamt also 2‘225 Millionen Franken. Dies würde beim Kanton aufgrund des höheren Zinsaufwandes über 20 Jahre zu Mehrkosten von 293 Millionen Franken führen. Zudem würde die Neuverschuldung um 113 Millionen Franken ansteigen, was rund 40 Prozent des jährlichen Finanzbedarfs des Kantons entspricht. Aus diesen Gründen wie auch aufgrund der Ungleichbehandlung der Gemeinden – einzelne Gemeinden sind der BLPK gar nicht angeschlossen und einzelne nur mit ihren Lehrkräften – beantragt der Regierungsrat dem Landrat, die Gemeindeinitiative abzulehnen.
Der Regierungsrat beantragt dem Parlament, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Dieser umfasst vier Aspekte:
- Pooling: Der Kanton ermöglicht den Gemeinden sowie allen weiteren angeschlossenen Arbeitgebenden, Ausfinanzierungskredite zu vorteilhaften Zinsen zu erhalten, die deutlich unter den 3 Prozent des Forderungsmodells liegen. Das Pooling ist für den Kanton kostenneutral.
- Garantie: Der Kanton gibt all denjenigen angeschlossenen Arbeitgebenden, die sich nicht selbst oder über das Pooling vollständig ausfinanzieren, eine Garantiezusage und entlastet dadurch die Gemeinden von deren Garantie für deren angeschlossene Institutionen. Dies bedeutet eine Risikobefreiung sowie eine Administrationsentlastung für die Gemeinden. Die Garantiezusage führt für den Kanton zu Zinsmehrkosten von 32 Millionen Franken während 20 Jahren durch die Übernahme der heute bereits bekannten Garantiefälle im Umfang von 96 Millionen Franken.
- Beteiligung des Kantons an der Ausfinanzierung der Gemeindelehrkräfte: Der Kanton übernimmt die à-fonds-perdu-Ausfinanzierung der Musikschullehrkräfte von 29.4 Millionen Franken sowie einen Anteil der Ausfinanzierung der Kindergarten- und Primarlehrkräfte in der Höhe der ehemaligen Lehrersubventionen nach altem Finanzausgleichsgesetz: 29.2 Millionen Franken. Die Gemeinden werden also insgesamt um 58.6 Millionen Franken entlastet. Der Kanton muss diesen Betrag zusätzlich zu seiner Ausfinanzierung finanzieren. Dies führt bei ihm aufgrund des höheren Zinsaufwands über 20 Jahre zu Mehrkosten von 19.6 Millionen Franken.
- Solidarisierung der restlichen Ausfinanzierung der Gemeindelehrkräfte: Der verbleibende Ausfinanzierungsbetrag der Lehrkräfte, 184 Millionen Franken, wird hälftig nach Massgabe der Einwohnerzahl und hälftig nach Massgabe der Steuerkraft auf die Gemeinden verteilt. Die Gemeinden sind dadurch von schwierigen Kostenaufteilungsdiskussionen bei ihren Kreisschulen befreit. Die Solidarisierung ist für den Kanton kostenneutral. Aufgrund der verzinslichen Amortisation während 20 Jahren erstatten die Gemeinden dem Kanton 246 Millionen Franken zurück.
Der Gegenvorschlag geht auf die berechtigten Anliegen der Gemeinden ein. Er wirkt ausgleichend unter den Gemeinden, entlastet diese administrativ enorm und finanziell soweit, als es aus Sicht des Kantons als vertretbar erscheint. Er berücksichtigt und wahrt die bestehende Kompetenzordnung zwischen Kanton und Gemeinden und ermöglicht eine faire Lösung für alle Beteiligten, Kanton, Gemeinden und Arbeitnehmende.
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