- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Finanz- und Kirchendirektion
- Medienmitteilungen
- Gesetzesinitiative „Für einen unabhängigen Bankrat“
01.07.2015
Gesetzesinitiative „Für einen unabhängigen Bankrat“
Behandlung der Gesetzesinitiative „Für einen unabhängigen Bankrat“ gemeinsam mit anderen Vorhaben zur Public Corporate Governance
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Behandlungsfrist der formulierten Gesetzes-initiative „Für einen unabhängigen Bankrat“ bis zum 30. Juni 2017 zu verlängern.
Es ist ein Anliegen des Regierungsrates, die vorliegende Gesetzesinitiative in Abstimmung mit den bereits laufenden Arbeiten an einem Public-Corporate-Governance-Gesetz (PCGG) sowie der Umsetzung des Regelwerks „Basel III“ anzugehen, sodass das Kantonalbankgesetz in einem Durchgang überarbeitet und angepasst werden kann und der diesbezügliche Gesetzesänderungsprozess nur einmal (und nicht dreimal) durchgeführt werden muss. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Prozessdurchlaufzeit für ein neues Gesetz ab Vorliegen eines Landratsentwurfs bei mindestens einem Jahr liegt und mit dem Landratsentwurf für das PCGG per Ende 2015 gerechnet werden kann.
Das Initiativkomitee der Gesetzesinitiative hat deshalb auf Anfrage der Finanz- und Kirchendirektion eingewilligt, dass die Behandlungsfrist der Gesetzesinitiative bis zum 30. Juni 2017 verlängert wird.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Behandlungsfrist der formulierten Gesetzes-initiative „Für einen unabhängigen Bankrat“ bis zum 30. Juni 2017 zu verlängern.
Es ist ein Anliegen des Regierungsrates, die vorliegende Gesetzesinitiative in Abstimmung mit den bereits laufenden Arbeiten an einem Public-Corporate-Governance-Gesetz (PCGG) sowie der Umsetzung des Regelwerks „Basel III“ anzugehen, sodass das Kantonalbankgesetz in einem Durchgang überarbeitet und angepasst werden kann und der diesbezügliche Gesetzesänderungsprozess nur einmal (und nicht dreimal) durchgeführt werden muss. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Prozessdurchlaufzeit für ein neues Gesetz ab Vorliegen eines Landratsentwurfs bei mindestens einem Jahr liegt und mit dem Landratsentwurf für das PCGG per Ende 2015 gerechnet werden kann.
Das Initiativkomitee der Gesetzesinitiative hat deshalb auf Anfrage der Finanz- und Kirchendirektion eingewilligt, dass die Behandlungsfrist der Gesetzesinitiative bis zum 30. Juni 2017 verlängert wird.
Für Rückfragen
Dr. Michael Bammatter, Generalsekretär, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 52 02