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22.10.2013
Informationsveranstaltung Eingliederungsmassnahmen
Informationsveranstaltung für Gemeinden zum Thema Eingliederungsmassnahmen
Am 1. Januar 2014 treten im Bereich der Sozialhilfe neue Bestimmungen in Kraft, welche die Gemeinden vollziehen. So können Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger an Förderungsprogrammen teilnehmen. Diese dienen der beruflichen Eingliederung, müssen zweckgerichtet sein, der Ausbildungs- und Berufsbiografie entsprechen sowie die Anforderungen des Arbeitsmarktes berücksichtigen. Bei diesen Angeboten kann es sich um Tätigkeiten (Coaching, Praktika, etc.), Schulungen (Kurse) und um Weiterbildungen handeln. Weiterbildung stärkt und erweitert Fähigkeiten, verkleinert Lücken in der Qualifikation und verbessert damit die Aussichten auf eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt.
Am 1. Januar 2014 treten im Bereich der Sozialhilfe neue Bestimmungen in Kraft, welche die Gemeinden vollziehen. So können Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger an Förderungsprogrammen teilnehmen. Diese dienen der beruflichen Eingliederung, müssen zweckgerichtet sein, der Ausbildungs- und Berufsbiografie entsprechen sowie die Anforderungen des Arbeitsmarktes berücksichtigen. Bei diesen Angeboten kann es sich um Tätigkeiten (Coaching, Praktika, etc.), Schulungen (Kurse) und um Weiterbildungen handeln. Weiterbildung stärkt und erweitert Fähigkeiten, verkleinert Lücken in der Qualifikation und verbessert damit die Aussichten auf eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt.
Ebenso können Beschäftigungsprogramme absolviert werden. Diese fördern oder erhalten eine geordnete Alltagsbewältigung. Es gibt vermehrt Sozialhilfe-bezügerinnen und Sozialhilfebezüger, bei denen eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt - sei es mittelfristig, aber auch längerfristig - als unwahrscheinlich zu qualifizieren ist. Zur Sicherstellung einer Tagesstruktur und zur Vermeidung von unter Umständen hohen Folgekosten insbesondere infolge gesundheitlicher Probleme, Verwahrlosung oder Delinquenz können Beschäftigungsprogramme angeboten werden. Zudem können Arbeitgebende unterstützte und leistungsreduzierte Personen anstellen. Diese erhalten einen Lohn und die Arbeitgebenden einen so genannten Anreizbeitrag für ihren Mehraufwand.
Das Kantonale Sozialamt führt insgesamt drei Veranstaltungen für die Gemeinden durch. An diesen Veranstaltungen nehmen auch Anbieterinnen und Anbieter von Eingliederungsmassnahmen teil. Diese informieren an Marktständen über ihre vielseitigen Angebote. Am Anfang jeder Veranstaltung steht ein Referat, danach besteht die Möglichkeit, sich bei den Anbieterinnen und Anbietern direkt zu informieren. Die letzte der drei Veranstaltungen findet am kommenden Donnerstag, 24. Oktober 2013, um 8.30 Uhr im KUSPO Pratteln, Oberenmattstrasse 13, 4133 Pratteln, statt.