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22.01.2013
Stellungnahme: Aufhebung Erlasskommission direkte Bundessteuer
Stellungnahme zur Aufhebung der Eidgenössischen Erlasskommission für die direkte Bundessteuer
Der Regierungsrat stimmt der Aufhebung der Eidgenössischen Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK) grundsätzlich zu. Damit wird die kantonale Erlassbehörde in Zukunft auch für jene Steuererlassfälle zuständig sein, die bisher in die Kompetenz der EEK fielen. Der Regierungsrat beantragt der Eidgenössischen Steuerverwaltung in seiner Stellungnahme jedoch, dass die kantonale Erlassbehörde während einer Übergangsfrist im Rahmen eines Konsultationsverfahrens auf die Fachkenntnisse und Erfahrungen der EEK zurückgreifen kann. Des Weiteren lehnt er die vorgeschlagene Regelung entschieden ab, wonach bei der EEK (teilweise vor Jahren) anhängig gemachte Fälle ohne zeitliche Einschränkung an die kantonalen Behörden überwiesen werden können. Fälle, die vor dem 31. Dezember 2012 bei der EEK anhängig gemacht worden sind, sollen nach Meinung des Regierungsrates auch durch die EEK entschieden werden.
Der Regierungsrat stimmt der Aufhebung der Eidgenössischen Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK) grundsätzlich zu. Damit wird die kantonale Erlassbehörde in Zukunft auch für jene Steuererlassfälle zuständig sein, die bisher in die Kompetenz der EEK fielen. Der Regierungsrat beantragt der Eidgenössischen Steuerverwaltung in seiner Stellungnahme jedoch, dass die kantonale Erlassbehörde während einer Übergangsfrist im Rahmen eines Konsultationsverfahrens auf die Fachkenntnisse und Erfahrungen der EEK zurückgreifen kann. Des Weiteren lehnt er die vorgeschlagene Regelung entschieden ab, wonach bei der EEK (teilweise vor Jahren) anhängig gemachte Fälle ohne zeitliche Einschränkung an die kantonalen Behörden überwiesen werden können. Fälle, die vor dem 31. Dezember 2012 bei der EEK anhängig gemacht worden sind, sollen nach Meinung des Regierungsrates auch durch die EEK entschieden werden.