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11.01.2013
Straflose Selbstanzeigen im Kanton Basel-Landschaft 2012
Auch im Jahr 2012 haben wiederum zahlreiche Steuerkunden von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich einmal im Leben "straflos" selber anzuzeigen. Die straflose Selbstanzeige wurde im Jahr 2010 eingeführt, um den Steuerpflichtigen die straffreie Offenlegung bisher unversteuerter Einkommens- und Vermögensbestandteile zu ermöglichen. Von den insgesamt im Jahre 2012 bearbeiteten 162 Fällen sind dem Kanton Nachsteuererträge von knapp 2,4 Mio. Franken und dem Bund knapp 0,65 Mio. Franken zugeflossen. Im Vergleich zum Vorjahr (6,10 Mio. Franken Staat / 1,6 Mio. Bund) bedeutet dies zwar einen Rückgang. Dieser ist jedoch darauf zurückzuführen, dass im ersten Jahr der Einführung der straflosen Selbstanzeige rund doppelt so viele Fälle eingegangen sind, wovon ein Grossteil erst im Jahr 2011 erledigt werden konnte.
Die Steuerkunden haben im Jahr 2012 im Ganzen über 32 Mio. Franken an bisher nicht versteuertem Vermögen offen gelegt. Das grösste zur Nachbesteuerung angemeldete Vermögen betrug dabei knapp 8,5 Mio. Franken. Bei den offengelegten Vermögenswerten handelt es sich überwiegend um Vermögenswerte wie Bankkonti, Wertschriftendepots, ausländische Liegenschaften, Stiftungsvermögen, Darlehensguthaben, Bargeld oder Gold. Auf der Einkommensseite wurden bisher nicht versteuertes Einkommen, insbesondere Löhne aus selbständigen oder unselbständigen Nebenerwerbstätigkeiten, Renten, Alimente sowie Miet- oder Pachterträge gemeldet. Auch Selbstanzeigen von juristischen Personen wurden vereinzelt eingereicht.
Jahr
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Nachsteuern Kanton
(in Franken / ohne Gemeinden) |
Nachsteuern Bund
(in Franken) |
2010
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3,17 Mio.
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0,65 Mio.
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2011
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6,10 Mio.
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1,6 Mio.
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2012
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2,4 Mio.
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0,65 Mio.
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