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13.05.2014
Vernehmlassung: Änderung Bundesgesetz Ergänzungsleistungen
Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Der Regierungsrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV gegenüber dem Bundesamt für Sozialversicherungen Stellung genommen. Die Gesetzesänderung sieht eine Erhöhung der maximalen Beiträge für Mietzinse vor, die bei der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen berücksichtigt werden. Mit diesem Vorschlag erfüllt der Bundesrat eine Motion des Parlaments.
In seiner Vernehmlassungsantwort unterstützt der Regierungsrat grundsätzlich die Stossrichtung, die Mietzinsmaxima zu erhöhen, da die letzte Anpassung im Jahre 2001 erfolgte. Allerdings ist er der Auffassung, dass parallel zum vorliegenden Geschäft das Gesamtsystem der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV reformiert werden soll. Er bezieht sich dabei unter anderem auf einen Bericht des Bundesrates, der entsprechendes Reformierungspotenzial eruiert.
Im Weiteren steht der Regierungsrat der vorgeschlagenen räumlichen Gliederung sowie der geplanten Einfrierung des Mietzinsmaximums in der Ausscheidungsrechnung für den Bundesanteil an Heimkosten kritisch gegenüber.
Der Regierungsrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV gegenüber dem Bundesamt für Sozialversicherungen Stellung genommen. Die Gesetzesänderung sieht eine Erhöhung der maximalen Beiträge für Mietzinse vor, die bei der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen berücksichtigt werden. Mit diesem Vorschlag erfüllt der Bundesrat eine Motion des Parlaments.
In seiner Vernehmlassungsantwort unterstützt der Regierungsrat grundsätzlich die Stossrichtung, die Mietzinsmaxima zu erhöhen, da die letzte Anpassung im Jahre 2001 erfolgte. Allerdings ist er der Auffassung, dass parallel zum vorliegenden Geschäft das Gesamtsystem der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV reformiert werden soll. Er bezieht sich dabei unter anderem auf einen Bericht des Bundesrates, der entsprechendes Reformierungspotenzial eruiert.
Im Weiteren steht der Regierungsrat der vorgeschlagenen räumlichen Gliederung sowie der geplanten Einfrierung des Mietzinsmaximums in der Ausscheidungsrechnung für den Bundesanteil an Heimkosten kritisch gegenüber.