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24.06.2014
Vernehmlassung: Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich
Vernehmlassung zum zweiten Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Der Regierungsrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2012–2015 Stellung genommen. Der Wirksamkeitsbericht analysiert die Zielerreichung der vergangenen Periode und soll dem Parlament dazu dienen, die Dotierung der Ausgleichsgefässe für die nächste Vierjahresperiode festzulegen. Der Bericht hat keine gravierenden Schwachstellen oder Mängel aufgezeigt. Mit Ausnahme einer Reduktion der Grundbeiträge beim Ressourcenausgleich schlägt der Bundesrat deshalb keine Anpassungen für die nächste Vierjahresperiode vor.
In seiner Vernehmlassungsantwort stellt der Regierungsrat verschiedene Anträge. Insbesondere setzt er sich dafür ein, dass zusätzliche Mittel des Bundes für die einseitige Aufstockung des soziodemografischen Lastenausgleichs eingesetzt werden. Damit soll eine Korrektur des statistisch erwiesenen Ungleichgewichts bei der Dotierung der Lastenausgleichsgefässe erreicht werden. Zudem soll der Härteausgleich baldmöglichst abgeschafft werden, da die Fortführung für weitere 20 Jahre sachlich nicht zu rechtfertigen sei. Der Regierungsrat erachtet diesbezüglich eine maximale Restlaufzeit von 10 Jahren als gerechtfertigt. Des Weiteren beantragt der Regierungsrat, im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichts ein Alternativmodell zusammen mit einem Anreizsystem für ressourcenschwache Kantone weitergehend zu prüfen. Das Alternativmodell würde die Solidarhaftung unter den Geberkantonen wie auch den Nehmerkantonen vermindern sowie die Wirksamkeit des Ressourcenausgleichs erhöhen. Überdies sei eine Anti-Dumping-Regelung zu prüfen, um einen fairen Steuerwettbewerb zu sichern.
Der Regierungsrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2012–2015 Stellung genommen. Der Wirksamkeitsbericht analysiert die Zielerreichung der vergangenen Periode und soll dem Parlament dazu dienen, die Dotierung der Ausgleichsgefässe für die nächste Vierjahresperiode festzulegen. Der Bericht hat keine gravierenden Schwachstellen oder Mängel aufgezeigt. Mit Ausnahme einer Reduktion der Grundbeiträge beim Ressourcenausgleich schlägt der Bundesrat deshalb keine Anpassungen für die nächste Vierjahresperiode vor.
In seiner Vernehmlassungsantwort stellt der Regierungsrat verschiedene Anträge. Insbesondere setzt er sich dafür ein, dass zusätzliche Mittel des Bundes für die einseitige Aufstockung des soziodemografischen Lastenausgleichs eingesetzt werden. Damit soll eine Korrektur des statistisch erwiesenen Ungleichgewichts bei der Dotierung der Lastenausgleichsgefässe erreicht werden. Zudem soll der Härteausgleich baldmöglichst abgeschafft werden, da die Fortführung für weitere 20 Jahre sachlich nicht zu rechtfertigen sei. Der Regierungsrat erachtet diesbezüglich eine maximale Restlaufzeit von 10 Jahren als gerechtfertigt. Des Weiteren beantragt der Regierungsrat, im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichts ein Alternativmodell zusammen mit einem Anreizsystem für ressourcenschwache Kantone weitergehend zu prüfen. Das Alternativmodell würde die Solidarhaftung unter den Geberkantonen wie auch den Nehmerkantonen vermindern sowie die Wirksamkeit des Ressourcenausgleichs erhöhen. Überdies sei eine Anti-Dumping-Regelung zu prüfen, um einen fairen Steuerwettbewerb zu sichern.