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24.06.2014
Vernehmlassung zur Verordnung über die Prämienkorrektur
Der Regierungsrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Verordnung über die Prämienkorrektur gegenüber dem Bundesamt für Gesundheit Stellung genommen. Nach der vom Parlament am 21. März 2014 verabschiedeten Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung werden innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren insgesamt 800 Mio. Franken den Versicherten in jenen Kantonen, in denen in der Vergangenheit zu viel Prämien bezahlt wurden, rückerstattet. Damit werden die Ungleichgewichte aus den Jahren 1996 bis 2013 abschliessend korrigiert. Die Verordnung soll nun die Details hierzu regeln.
In seiner Vernehmlassungsantwort zeigt sich der Regierungsrat mit den in der Verordnung vorgesehenen Bestimmungen grundsätzlich einverstanden. Bezüglich der Details verweist er auf die Stellungnahme der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, die der Regierungsrat mitträgt.
In seiner Vernehmlassungsantwort zeigt sich der Regierungsrat mit den in der Verordnung vorgesehenen Bestimmungen grundsätzlich einverstanden. Bezüglich der Details verweist er auf die Stellungnahme der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, die der Regierungsrat mitträgt.