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Verlust / Austausch und Änderungen
Verlust
Als Verlust eines Ausweises gelten Diebstahl, Verlieren/Verlegen oder vollständige Zerstörung.
Haben Sie Ihren Ausweis in der Schweiz verloren?
Damit Sie einen neuen Ausweis erhalten, müssen Sie den Verlust zuerst auf einer Polizeistelle in der Schweiz melden. Die Polizei stellt Ihnen eine Verlustanzeige aus. Diese weisen Sie danach auf dem kantonalen Passbüro vor und beantragen dort einen neuen Ausweis.
Der gestohlene, verlorene oder verlegte Ausweis ist fortan ungültig. Seine Nummer wird national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Sollten Sie ihn wiederfinden, dürfen Sie ihn nicht weiter benutzen.
Haben Sie Ihren Ausweis im Ausland verloren?
Melden Sie sich bei der lokalen Polizei. Mit der entsprechenden Verlustanzeige können Sie bei der schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung einen Ersatzausweis beantragen.
Austauschpass
Ein zweiter Pass (Austauschpass) kann ausgestellt werden, wenn zum Beispiel Visa und Einträge im bestehenden Pass das Reisen erschweren. Der Pass, der nicht verwendet wird, ist jedoch im Passbüro zu hinterlegen. Es ist nicht erlaubt, zwei Pässe gleichzeitig auf sich zu tragen. Wird dies missachtet, schliesst das Passbüro jede Haftung aus.
Kann ein Missbrauch ausgeschlossen werden, bewilligt das Passbüro ausnahmsweise auch eine anderweitige Hinterlegung (zum Beispiel beim Arbeitgeber oder bei einem Reisebüro).
Wer einen Austauschpass beantragt wird gebeten, das entsprechende Gesuchsformular auszufüllen und im Original zum Termin mitzubringen.