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Mofas

Wenn man das 14. Altersjahr erreicht und die entsprechende Prüfung abgelegt hat, darf man ein Mofa lenken.
Die Unfallstatistik zeigt, dass Velo- und Mofafahrer im Alter zwischen 14 und 18 Jahren überdurchschnittlich unfallgefährdet sind. Aus diesem Grund gelten für Mofas strenge Regeln:
Es ist ein Muss, den Schutzhelm zu tragen. Das Motorfahrrad muss stets in einem guten Zustand sein und darf nicht schneller als 30 km/h fahren. Halter und Lenker sind dafür verantwortlich, dass das Mofa jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sehr wichtig ist, dass ein Versicherungsschutz besteht.
Expertise Motorfahrzeugkontrolle und polizeiliches Administrativverfahren
Falls die Vorschriften der Strassenverkehrsgesetzgebung missachtet werden, wird ein Polizei-Rapport erstellt und der Fall - falls nicht sofort das Ordnungsbussengesetz (OBG) angewendet wird - der Jugendanwaltschaft überwiesen. Je nach Zustand des Mofas wird es zwecks Überprüfung durch die Motorfahrzeugkontrolle sichergestellt. Unzulässige Teile werden beschlagnahmt und vernichtet. Die Kosten der Expertise trägt der Halter des Mofas. In der Regel wird auch die Administrativabteilung der Verkehrsabteilung der Polizei orientiert, wenn Verkehrsregeln verletzt wurden. Dies hat bei schwerwiegenden oder häufigen Verstössen zur Folge, dass Fahrausweise entzogen werden können oder Lernfahrausweise erst nach Ablauf von bestimmten Fristen erteilt werden.