Die Behördlichen Anordnungen in Sachen Feuerverbot im Wald und an sichtbaren Waldrändern bleibt weiterhin und bis auf Widerruf in Kraft
05.08.2015
Die Behördlichen Anordnungen in Sachen Feuerverbot im Wald und an sichtbaren Waldrändern bleibt weiterhin und bis auf Widerruf in Kraft
Der Kantonale Krisenstab hält in Absprache mit den Fachspezialisten am Feuerverbot im Wald und an sichtbaren Waldrändern sowie am Wasserentnahmeverbot vom 27. Juli 2015 fest.