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- 20. November 2010: Tag der Rechte des Kindes
18.11.2010
20. November 2010: Tag der Rechte des Kindes
Starkes Engagement der Sicherheitsdirektion für die Kinderrechte
Der Kindertag (auch Weltkindertag) ist in vielen Kulturen ein Feiertag für Kinder. Er ist zugleich ein politischer Kampftag, der die Bedürfnisse von Kindern in das öffentliche Bewusstsein rücken soll. Er geht zurück auf die Weltkonferenz für das Wohlergehen der Kinder im August 1925, zu der 54 Vertreter verschiedener Staaten zusammenkamen und die Genfer Erklärung zum Schutze der Kinder verabschiedeten. Die Sicherheitsdirektion nimmt den Kindertag zum Anlass, auf die Tätigkeiten der Fachstellen hinzuweisen, die sich für das Wohlergehen der Kinder engagieren.
Fachstelle für Familienfragen
Die Fachstelle für Familienfragen widmet sich der Optimierung der Familienpolitik. Es geht vorab darum, Strukturen zu schaffen, die es allen Familien erlauben, ihre Aufgaben wahrzunehmen.
Der Kindertag (auch Weltkindertag) ist in vielen Kulturen ein Feiertag für Kinder. Er ist zugleich ein politischer Kampftag, der die Bedürfnisse von Kindern in das öffentliche Bewusstsein rücken soll. Er geht zurück auf die Weltkonferenz für das Wohlergehen der Kinder im August 1925, zu der 54 Vertreter verschiedener Staaten zusammenkamen und die Genfer Erklärung zum Schutze der Kinder verabschiedeten. Die Sicherheitsdirektion nimmt den Kindertag zum Anlass, auf die Tätigkeiten der Fachstellen hinzuweisen, die sich für das Wohlergehen der Kinder engagieren.
Fachstelle für Familienfragen
Die Fachstelle für Familienfragen widmet sich der Optimierung der Familienpolitik. Es geht vorab darum, Strukturen zu schaffen, die es allen Familien erlauben, ihre Aufgaben wahrzunehmen.
- Familien brauchen ausreichend Zeit: die Fachstelle engagiert sich dafür, dass die Koordination von verschiedenen Lebensbereichen verbessert wird.
- Familien brauchen Anerkennung: die Fachstelle engagiert sich für die Anerkennung der Leistungen der Familien im Beruf und in der Gesellschaft.
- Familien brauchen Geld: die Fachstelle engagiert sich für Strukturen, die es den Familien erlauben, ein gesichertes Auskommen zu erwirtschaften oder in Notfällen zu erhalten.
Fachstelle Kindes- und Jugendschutz und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt
Die Leitsätze der Fachstelle Kindes- und Jugendschutz orientieren sich an der UNO-Kinderrechtskonvention . In ihrer Tätigkeit versucht die Fachstelle die Kinderrechte durchzusetzen, z.B. Art 34, der den Schutz vor sexueller Ausbeutung zum Inhalt hat. Auf der präventiven Ebene erfolgt dies mit den Projekten „ Mein Körper gehört mir ", welches das Selbstbestimmungsrecht der Kinder über den eigenen Körper stärken soll, und mit " Netcity ", welches den Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Internet zum Ziel hat.
Die Fachstelle führt auch Elternabende und Weiterbildungen für Fachpersonen durch, an denen die Kinderrechte thematisiert werden. Im Bereich "Kinder und häusliche Gewalt" arbeitet sie eng mit der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt zusammen. An einer gemeinsamen Weiterbildung für die Vormundschaftsbehörden wurden kürzlich die Behördenmitglieder geschult wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Gewalt zwischen den Eltern schadet den Kindern auch für ihr späteres Leben enorm, das belegen zahlreiche Studien. In den Lernprogrammen für gewaltausübende Männer und Frauen üben diese, wie sie inskünftig gewaltfrei mit Konflikten in ihren Familien umgehen sollen. Zudem erfahren die Teilnehmer, welche gravierenden Folgen die häusliche Gewalt für ihre Kinder hat.
Fachstelle Integration
Die Fachstelle Integration setzt sich mit sprachlicher Frühförderung stark für das Wohlergehen der Kinder ein. Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien und vor allem diejenigen mit Migrationshintergrund haben geringere Bildungschancen als andere Gleichaltrige. Fördermassnahmen, die erst in der Schule einsetzen, greifen zu spät. Die Grundlagen für den Bildungserfolg werden bereits in den ersten Lebensjahren gelegt. Die Massnahmen der sprachlichen Frühförderung ermöglichen den Kindern einen besseren Start in ihr Leben und gewährleisten mehr Chancengerechtigkeit. Dabei ist diese Förderung nicht als Kompensation von Defiziten zu verstehen, sondern als Unterstützung der vorhandenen Potentiale und des natürlichen Lernprozesses. Idealerweise geschieht dies im Falle von Migrantenfamilien bereits beim Zuzug.
Durch die geplanten Erstinformationsgespräche, welche das Amt für Migration durchführt, werden die Eltern auf bestehende Sprachkurse und Integrationsangebote, Rechte und Pflichten, das Leben in der Schweiz, und das Schulsystem etc. hingewiesen. Diese Massnahmen sollen die Eltern dazu befähigen, ihre Kinder dem Alter entsprechend zu fördern und auf den Kindergarten- oder Schuleintritt vorzubereiten zu können. Indem sie sich selber im Schulsystem zurecht finden und wissen, wo sie entsprechende Hilfe erhalten, können sie ihre Kinder unterstützen.
Die Leitsätze der Fachstelle Kindes- und Jugendschutz orientieren sich an der UNO-Kinderrechtskonvention . In ihrer Tätigkeit versucht die Fachstelle die Kinderrechte durchzusetzen, z.B. Art 34, der den Schutz vor sexueller Ausbeutung zum Inhalt hat. Auf der präventiven Ebene erfolgt dies mit den Projekten „ Mein Körper gehört mir ", welches das Selbstbestimmungsrecht der Kinder über den eigenen Körper stärken soll, und mit " Netcity ", welches den Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Internet zum Ziel hat.
Die Fachstelle führt auch Elternabende und Weiterbildungen für Fachpersonen durch, an denen die Kinderrechte thematisiert werden. Im Bereich "Kinder und häusliche Gewalt" arbeitet sie eng mit der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt zusammen. An einer gemeinsamen Weiterbildung für die Vormundschaftsbehörden wurden kürzlich die Behördenmitglieder geschult wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Gewalt zwischen den Eltern schadet den Kindern auch für ihr späteres Leben enorm, das belegen zahlreiche Studien. In den Lernprogrammen für gewaltausübende Männer und Frauen üben diese, wie sie inskünftig gewaltfrei mit Konflikten in ihren Familien umgehen sollen. Zudem erfahren die Teilnehmer, welche gravierenden Folgen die häusliche Gewalt für ihre Kinder hat.
Fachstelle Integration
Die Fachstelle Integration setzt sich mit sprachlicher Frühförderung stark für das Wohlergehen der Kinder ein. Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien und vor allem diejenigen mit Migrationshintergrund haben geringere Bildungschancen als andere Gleichaltrige. Fördermassnahmen, die erst in der Schule einsetzen, greifen zu spät. Die Grundlagen für den Bildungserfolg werden bereits in den ersten Lebensjahren gelegt. Die Massnahmen der sprachlichen Frühförderung ermöglichen den Kindern einen besseren Start in ihr Leben und gewährleisten mehr Chancengerechtigkeit. Dabei ist diese Förderung nicht als Kompensation von Defiziten zu verstehen, sondern als Unterstützung der vorhandenen Potentiale und des natürlichen Lernprozesses. Idealerweise geschieht dies im Falle von Migrantenfamilien bereits beim Zuzug.
Durch die geplanten Erstinformationsgespräche, welche das Amt für Migration durchführt, werden die Eltern auf bestehende Sprachkurse und Integrationsangebote, Rechte und Pflichten, das Leben in der Schweiz, und das Schulsystem etc. hingewiesen. Diese Massnahmen sollen die Eltern dazu befähigen, ihre Kinder dem Alter entsprechend zu fördern und auf den Kindergarten- oder Schuleintritt vorzubereiten zu können. Indem sie sich selber im Schulsystem zurecht finden und wissen, wo sie entsprechende Hilfe erhalten, können sie ihre Kinder unterstützen.
Wer die Bedürfnisse eines Kindes missachtet, fügt ihm Gewalt zu.
(Kindesschutz Schweiz) |
Gewalt ist zu unterteilen in: Physische Gewalt, Psychische Gewalt, Sexuelle Ausbeutung, Vernachlässigung und Strukturelle Gewalt (womit alles gemeint ist, was Menschen daran hindert, ihre vollen Potenziale auszuschöpfen und zu entfalten).
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Jugendanwaltschaft
Die Jugendanwaltschaft sanktioniert einerseits strafbare Handlungen bei Kindern und Jugendlichen, klärt anderseits die psychosozialen Hintergründe der Betroffenen ab und ordnet gegebenenfalls erforderliche Schutzmassnahmen an. Dabei unterstützt sie Kinder, Jugendliche und deren Familien bei allfällig notwendig werdenden Massnahmen mit dem Ziel, risikohaftes Verhalten zu minimieren und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen weiter zu fördern. Zwei Hauptziele stehen dabei im Vordergrund: Erstens gilt es, die Kantonsbevölkerung - und dabei vorab die Kinder und Jugendlichen - vor Jugenddelinquenz und deren Auswirkungen zu schützen. Zweitens geht es darum, straffälligen Jugendlichen zu helfen. Durch ein faires und speditives Verfahren sowie den Einsatz von Grenzen setzenden Strafen und unterstützenden Massnahmen sollen sie lernen, inskünftig einen verantwortungsvollen Weg ins Erwachsenenleben zu gehen.
Jugenddienst der Polizei
Aufgabe des Jugenddienstes der Polizei ist es, Kinder und Jugendliche aber auch Erwachsene vor körperlichem und materiellem Schaden zu bewahren, der von Seiten der Jugendlichen verursacht werden könnte. Dies geschieht einerseits - in enger Zusammenarbeit mit der Jugendanwaltschaft - durch eine konsequente Verfolgung von Straftätern und Straftäterinnen, andererseits durch präventive Tätigkeiten wie Frühkontakte zu Jugendlichen schon bevor 'es brennt". Die Mitarbeitenden des Jugenddienstes stehen jugendlichen Opfern von Straftaten mit Rat und Tat zur Seite und schützen sie im Rahmen der Möglichkeiten vor weiteren Übergriffen. Dadurch werden die Jugendlichen darin bestärkt, Anzeige zu erstatten und das bestehende Dunkelfeld zu erhellen. Auch das ist eine Art von Prävention, können doch durch die Aufklärung von Straftaten weitere (jugendliche) Opfer verhindert werden.
Auskunft:
Katrin Bartels, Leiterin Fachstelle für Familienfragen, Tel. 061 552 65 19, katrin.bartels@bl.ch
Liestal, 18. November 2010
Die Jugendanwaltschaft sanktioniert einerseits strafbare Handlungen bei Kindern und Jugendlichen, klärt anderseits die psychosozialen Hintergründe der Betroffenen ab und ordnet gegebenenfalls erforderliche Schutzmassnahmen an. Dabei unterstützt sie Kinder, Jugendliche und deren Familien bei allfällig notwendig werdenden Massnahmen mit dem Ziel, risikohaftes Verhalten zu minimieren und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen weiter zu fördern. Zwei Hauptziele stehen dabei im Vordergrund: Erstens gilt es, die Kantonsbevölkerung - und dabei vorab die Kinder und Jugendlichen - vor Jugenddelinquenz und deren Auswirkungen zu schützen. Zweitens geht es darum, straffälligen Jugendlichen zu helfen. Durch ein faires und speditives Verfahren sowie den Einsatz von Grenzen setzenden Strafen und unterstützenden Massnahmen sollen sie lernen, inskünftig einen verantwortungsvollen Weg ins Erwachsenenleben zu gehen.
Jugenddienst der Polizei
Aufgabe des Jugenddienstes der Polizei ist es, Kinder und Jugendliche aber auch Erwachsene vor körperlichem und materiellem Schaden zu bewahren, der von Seiten der Jugendlichen verursacht werden könnte. Dies geschieht einerseits - in enger Zusammenarbeit mit der Jugendanwaltschaft - durch eine konsequente Verfolgung von Straftätern und Straftäterinnen, andererseits durch präventive Tätigkeiten wie Frühkontakte zu Jugendlichen schon bevor 'es brennt". Die Mitarbeitenden des Jugenddienstes stehen jugendlichen Opfern von Straftaten mit Rat und Tat zur Seite und schützen sie im Rahmen der Möglichkeiten vor weiteren Übergriffen. Dadurch werden die Jugendlichen darin bestärkt, Anzeige zu erstatten und das bestehende Dunkelfeld zu erhellen. Auch das ist eine Art von Prävention, können doch durch die Aufklärung von Straftaten weitere (jugendliche) Opfer verhindert werden.
Auskunft:
Katrin Bartels, Leiterin Fachstelle für Familienfragen, Tel. 061 552 65 19, katrin.bartels@bl.ch
Liestal, 18. November 2010