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20.12.2012
Ab 1. Januar 2013: Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Ab dem 1. Januar 2013 gilt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Die Revision des auf Bundesebene geregelten Vormundschaftsrechtes zwingt die Kantone, ihre Behördenorganisation anzupassen. Sämtliche 86 Baselbieter Gemeinden haben sich zu regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) zusammengeschlossen.
Die revidierten Vorschriften des schweizerischen Zivilgesetzbuches verlangen professionelle Kindes und Erwachsenenschutzbehörden. Dies führt zur Neugestaltung der Behördenorganisation im Kanton Basel-Landschaft. Ab dem 1. Januar 2013 sind ausschliesslich die Einwohnergemeinden für die Bestellung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden zuständig. Zu diesem Zweck haben sich alle 86 Baselbieter Gemeinden zu sechs regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) zusammengeschlossen: KESB Birstal, KESB Laufental, KESB Leimental, KESB Kreis Liestal, KESB Frenkentäler und KESB Gelterkinden/Sissach. Die heutigen kommunalen Vormundschaftsbehörden, das Kantonale Vormundschaftsamt und die kantonalen Amtsvormundschaften werden per 31. Dezember 2012 aufgelöst. Neu heissen die Amtsvormundschaften Berufsbeistandschaften. Diese werden auf kommunaler Ebene organisiert, entweder in einer KESB oder in den Sozialdiensten der Gemeinde.
Kompetenzen und Rechtsweg
Die KESB sind neu auch für die fürsorgerische Unterbringung (heute fürsorgerische Freiheitsentziehung) zuständig. ln diesem Bereich werden alle Baselbieter KESB einen gemeinsamen Pikettdienst organisieren.
Beschwerden gegen Entscheide der KESB sind direkt ans Kantonsgericht als fachliche Aufsichtsbehörde zu richten. Die rein administrative Aufsicht übt die Sicherheitsdirektion BL aus, die allerdings Entscheide der KESB im Einzelfall weder abändern noch aufheben kann.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden BL
KESB Birstal
(Aesch, Arlesheim, Birsfelden, Duggingen, Münchenstein, Muttenz, Pfeffingen, Reinach)
KESB Frenkentäler
(Arboldswil, Bennwil, Bretzwil, Bubendorf, Hölstein, Lampenberg, Langenbruck, Lauwil, Liedertswil, Niederdorf, Oberdorf, Reigoldswil, Titterten, Waldenburg, Ziefen)
KESB Gelterkinden - Sissach
(Anwil, Böckten, Buckten, Buus, Diegten, Diepflingen, Eptingen, Gelterkinden, Häfelfingen, Hemmiken, ltingen, Känerkinden, Kilchberg, Läufelfingen, Maisprach, Nusshof, Oltingen, Ormalingen, Rickenbach, Rothenfluh, Rümlingen, Rünenberg, Sissach, Tecknau, Tenniken, Thürnen, Wenslingen, Wintersingen, Wittinsburg, Zeglingen, Zunzgen)
KESB Laufental
(Blauen, Brislach, Burg, Dittingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen)
KESB Leimental
(AIIschwil, Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Ettingen, Oberwil, Schönenbuch und Therwil)
KESB Kreis Liestal
(Arisdorf, Augst, Frenkendorf, Giebenach, Hersberg, Lausen, Liestal, Lupsingen, Liestal, Pratteln, Ramlinsburg, Seltisberg)
Weitere Informationen unter:
www.kesb-bl.ch