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30.10.2012
Amtsnotariat definitiv Vergangenheit
Abstimmungsergebnisse vom 17. Juni 2012 gültig - Amtsnotariat definitiv Vergangenheit
Nachdem das gerichtliche Nicht-Eintreten auf die Stimmrechtsbeschwerden gegen das Abstimmungsergebnis vom vergangenen 17. Juni nun rechtskräftig ist, sind auch die entsprechenden Abstimmungsresultate gültig. In einem ersten Schritt bedeutet dies, dass per 1. November 2012 freischaffende Notare sämtliche Dienstleistungen anbieten können. Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung das entsprechend revidierte Notariatsrecht in Kraft gesetzt.
Schon seit 1998 konnten freiberufliche Notariate im Bereich von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen, Gesellschaftsgründungen, Statutenänderungen und dergleichen Beurkundungen vornehmen. Mit Inkrafttreten des neuen Notariatsrechts weitet sich die Zuständigkeit der Basellandschaftlichen Notarinnen und Notare auf alle Belange des grundstücksbezogenen Notariats aus. Das heisst, dass inskünftig Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge über Liegenschaften, Parzellierungen, Abschlüsse von Baurechtsverträgen oder Begründungen von Stockwerkeigentum wie auch die Errichtung von Schuldbriefen oder Dienstbarkeiten bei den freiberuflichen Notariaten durchgeführt werden können.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Neue Gebührenordnung
Da es sich auch beim freiberuflich organisierten Notariat um eine staatliche Aufgabe handelt, für die der Kanton Private konzessioniert hat, liegt die ausschliessliche Kompetenz für die Festsetzung der Notariatsgebühren beim Kanton. Die Notarinnen und Notare dürfen also die Gebühren nicht nach eigenem Ermessen festlegen. Daher hat der Regierungsrat zugleich mit der Inkraftsetzung des Notariatsgesetzes und der Notariatsverordnung auch eine neue Gebührenordnung für die freiberuflichen Notariate erlassen.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Weiterer Fahrplan für Projekt FOCUS - Engpässe sollen vermieden werden
Die Freigabe des gesamten Notariates ist der erste Meilenstein in der Umsetzung der am 17. Juni vom Volk beschlossenen Reorganisation der Behörden im Zivilrecht (Projekt FOCUS). Die Bezirksschreibereien werden noch bis 31. Dezember 2013 notarielle Dienstleistungen anbieten. Dies allerdings mit zunehmend reduziertem Personalbestand, da sich etliche Notarinnen und Notare der Bezirksschreibereien selbständig machen werden. Zur Vermeidung allfälliger Engpässe in der Übergangszeit werden die nötigen organisatorischen und personellen Massnahmen getroffen. Mit einem separatem Beschluss konnten so auch die personellen Ressourcen im Notariat temporär aufgestockt werden.
Per Ende Dezember 2013 werden die Bezirksschreibereien aufgehoben. Am 1. Januar 2014 nimmt die neue Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft ihren operativen Betrieb auf. Diese wird in Arlesheim die Dienstleistungen des Grundbuch-, Erbschafts- und Zivilstandsamts sowie des Handelsregisters und des Bürgerrechtswesens erbringen. In Liestal wird der Sitz des Betreibungs- und Konkursamtes sein. Ein genaues Datum für den Umzug an die neuen Standorte steht noch nicht fest. Die neue Dienststelle wird 135 Mitarbeitende haben, die allesamt aus dem Bestand der Bezirksschreibereien übernommen werden. Darunter wird auch ein grosser Teil des verbleibenden Personals des Amtsnotariats sein.
Für Rückfragen: Andreas Rebsamen, Leiter Bereich Zivilrecht, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 45 25
Nachdem das gerichtliche Nicht-Eintreten auf die Stimmrechtsbeschwerden gegen das Abstimmungsergebnis vom vergangenen 17. Juni nun rechtskräftig ist, sind auch die entsprechenden Abstimmungsresultate gültig. In einem ersten Schritt bedeutet dies, dass per 1. November 2012 freischaffende Notare sämtliche Dienstleistungen anbieten können. Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung das entsprechend revidierte Notariatsrecht in Kraft gesetzt.
Schon seit 1998 konnten freiberufliche Notariate im Bereich von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen, Gesellschaftsgründungen, Statutenänderungen und dergleichen Beurkundungen vornehmen. Mit Inkrafttreten des neuen Notariatsrechts weitet sich die Zuständigkeit der Basellandschaftlichen Notarinnen und Notare auf alle Belange des grundstücksbezogenen Notariats aus. Das heisst, dass inskünftig Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge über Liegenschaften, Parzellierungen, Abschlüsse von Baurechtsverträgen oder Begründungen von Stockwerkeigentum wie auch die Errichtung von Schuldbriefen oder Dienstbarkeiten bei den freiberuflichen Notariaten durchgeführt werden können.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Neue Gebührenordnung
Da es sich auch beim freiberuflich organisierten Notariat um eine staatliche Aufgabe handelt, für die der Kanton Private konzessioniert hat, liegt die ausschliessliche Kompetenz für die Festsetzung der Notariatsgebühren beim Kanton. Die Notarinnen und Notare dürfen also die Gebühren nicht nach eigenem Ermessen festlegen. Daher hat der Regierungsrat zugleich mit der Inkraftsetzung des Notariatsgesetzes und der Notariatsverordnung auch eine neue Gebührenordnung für die freiberuflichen Notariate erlassen.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Weiterer Fahrplan für Projekt FOCUS - Engpässe sollen vermieden werden
Die Freigabe des gesamten Notariates ist der erste Meilenstein in der Umsetzung der am 17. Juni vom Volk beschlossenen Reorganisation der Behörden im Zivilrecht (Projekt FOCUS). Die Bezirksschreibereien werden noch bis 31. Dezember 2013 notarielle Dienstleistungen anbieten. Dies allerdings mit zunehmend reduziertem Personalbestand, da sich etliche Notarinnen und Notare der Bezirksschreibereien selbständig machen werden. Zur Vermeidung allfälliger Engpässe in der Übergangszeit werden die nötigen organisatorischen und personellen Massnahmen getroffen. Mit einem separatem Beschluss konnten so auch die personellen Ressourcen im Notariat temporär aufgestockt werden.
Per Ende Dezember 2013 werden die Bezirksschreibereien aufgehoben. Am 1. Januar 2014 nimmt die neue Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft ihren operativen Betrieb auf. Diese wird in Arlesheim die Dienstleistungen des Grundbuch-, Erbschafts- und Zivilstandsamts sowie des Handelsregisters und des Bürgerrechtswesens erbringen. In Liestal wird der Sitz des Betreibungs- und Konkursamtes sein. Ein genaues Datum für den Umzug an die neuen Standorte steht noch nicht fest. Die neue Dienststelle wird 135 Mitarbeitende haben, die allesamt aus dem Bestand der Bezirksschreibereien übernommen werden. Darunter wird auch ein grosser Teil des verbleibenden Personals des Amtsnotariats sein.
Für Rückfragen: Andreas Rebsamen, Leiter Bereich Zivilrecht, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 45 25