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10.11.2009
Angela Weirich als Erste Staatsanwältin vorgeschlagen
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, Angela Weirich aus Reinach, geboren am 11. Oktober 1965, per 1. Januar 2011 zur Ersten Staatsanwältin der neuen Staatsanwaltschaft zu wählen.
Angela Weirich ist in Basel aufgewachsen und Bürgerin von Oberwil. Sie absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Basel und schloss dieses 1990 mit dem Lizentiat ab. Anschliessend war sie als Volontärin tätig, unter anderem auf dem Bezirksstatthalteramt Liestal. Seit 1992 ist sie als Mitarbeiterin in der Strafverfolgung auf dem Bezirksstatthalteramt Liestal tätig:
Angela Weirich ist in Basel aufgewachsen und Bürgerin von Oberwil. Sie absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Basel und schloss dieses 1990 mit dem Lizentiat ab. Anschliessend war sie als Volontärin tätig, unter anderem auf dem Bezirksstatthalteramt Liestal. Seit 1992 ist sie als Mitarbeiterin in der Strafverfolgung auf dem Bezirksstatthalteramt Liestal tätig:
- 1992 - 1996 als akademische Mitarbeiterin/Untersuchungsbeamtin
- 1996 - November 2004 als Statthalter-Stellvertreterin und
- seit Dezember 2004 als geschäftsleitende Statthalter-Stellvertreterin.
Angela Weirich gilt als führungsstarke Persönlichkeit mit hoher Fach- und Sozialkompetenz. Sie geniesst bei den Strafverfolgungsbehörden und bei den Strafgerichten des Kantons einen sehr guten Ruf und hohe Akzeptanz. Angela Weirich hat im Bewerbungsverfahren in jeder Hinsicht einen ausgezeichneten Eindruck hinterlassen. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass Angela Weirich alle Voraussetzungen erfüllt, um die sehr anspruchsvolle Funktion der Ersten Staatsanwältin erfolgreich auszuüben.
Das Wahlgeschäft wird an einer der nächsten Sitzungen des Landrats traktandiert sein. Gemäss dem Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung ist der Landrat an den Wahlvorschlag des Regierungsrats gebunden.
Die neue Schweizerische Strafprozessordnung sieht für die Untersuchung und Anklage der Delikte nur noch eine einzige Behörde vor, nämlich die neue Staatsanwaltschaft. Das Baselbieter Volk hat dem entsprechenden Einführungsgesetz am 17. Mai 2009 zugestimmt. Die Erste Staatsanwältin ist für die personelle, betriebliche und fachliche Führung der neuen Staatsanwaltschaft verantwortlich.
Auskunft:
Stephan Mathis, Generalsekretär, 061 552 57 02 oder per E-Mail stephan.mathis@bl.ch
Liestal, 10. November 2009
Das Wahlgeschäft wird an einer der nächsten Sitzungen des Landrats traktandiert sein. Gemäss dem Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung ist der Landrat an den Wahlvorschlag des Regierungsrats gebunden.
Die neue Schweizerische Strafprozessordnung sieht für die Untersuchung und Anklage der Delikte nur noch eine einzige Behörde vor, nämlich die neue Staatsanwaltschaft. Das Baselbieter Volk hat dem entsprechenden Einführungsgesetz am 17. Mai 2009 zugestimmt. Die Erste Staatsanwältin ist für die personelle, betriebliche und fachliche Führung der neuen Staatsanwaltschaft verantwortlich.
Auskunft:
Stephan Mathis, Generalsekretär, 061 552 57 02 oder per E-Mail stephan.mathis@bl.ch
Liestal, 10. November 2009