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22.05.2012
Bericht Fachkommission Staats- und Jugendanwaltschaft
Bericht der Fachkommission Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft mit Handlungsempfehlungen - weiteres Vorgehen
Der Regierungsrat und die Justiz- und Sicherheitskommission stellen mit Befriedigung fest, dass nach Einschätzung der entsprechenden Fachkommission sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch bei der Jugendanwaltschaft der Übergang von den kantonalen Prozessordnungen auf die neuen, seit 2011 in Kraft stehenden schweizerischen Strafprozessordnungen grundsätzlich positiv verlaufen ist. Die Anträge und Empfehlungen der Fachkommission sollen von der Sicherheitsdirektion bis Ende Juni geprüft werden.
Der Regierungsrat nimmt seit dem 1. Januar 2011 die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft wahr, unter Beizug einer dreiköpfigen, vom Landrat gewählten Fachkommission. Dieser gehören für die laufende Amtsperiode die Strafgerichtspräsidenten Adrian Jent und Enrico Rosa sowie alt Regierungsrat Hanspeter Uster, Zug, an. Zur Aufsichtsfunktion zählen die Prüfung der Einhaltung des Beschleunigungsgebots sowie die Überprüfung der Geschäftsprozesse und der Aufbauorganisation der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft. Die Fachkommission überwies ihre beiden Berichte zum Geschäftsjahr 2011 der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft dem Regierungsrat und der landrätlichen Justiz- und Sicherheitskommission. Beide stellen mit Befriedigung fest, dass nach Einschätzung der Fachkommission sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch bei der Jugendanwaltschaft der Übergang von den kantonalen Prozessordnungen auf die neuen, seit 2011 in Kraft stehenden schweizerischen Strafprozessordnungen positiv verlaufen ist. Für die Staatsanwaltschaft kommt dazu, dass sie seit dem 1. Januar 2011 nicht nur eine neue Prozessordnung anwenden muss, sondern infolge der Verschmelzung von untersuchender und anklagender Behörde personell und organisatorisch auch vollständig neu strukturiert ist.
Positives und kritisches Fazit der Fachkommission
Die Fachkommission attestiert beiden Strafverfolgungsbehörden, dass sie auf allen Ebenen über engagierte Mitarbeitende verfügen, die mit grossem Einsatz gute Arbeit leisten. Sie verbindet ihr grundsätzlich positives, aber auch kritisches Fazit mit verschiedenen Anträgen und Empfehlungen, die sich insbesondere auf die vollständige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie, auf die Optimierung der Aufbauorganisation und bestimmter Geschäftsprozesse innerhalb der beiden Strafverfolgungsbehörden beziehen. Klärung der gegenseitigen Standpunkte - Anträge an Regierungsrat bis Ende Juni Der Regierungsrat beauftragte die Sicherheitsdirektion, die Anträge und Empfehlungen der Fachkommission zur Staatsanwaltschaft im Detail zu prüfen. Am 18. Mai fand unter der Leitung von Regierungsrat Isaac Reber ein Hearing mit Vertretungen der landrätlichen Justiz- und Sicherheitskommission, der Staatsanwaltschaft sowie der Fachkommission statt. Es diente der Klärung der gegenseitigen Standpunkte. Aufgrund des Verlaufs des Hearings sind die Sicherheitsdirektion und die Justiz- und Sicherheitskommission zuversichtlich, dass in den noch offenen Fragen konstruktive und zielführende Lösungen gefunden werden. Die Sicherheitsdirektion wird dem Regierungsrat bis Ende Juni entsprechende Anträge unterbreiten. Die Jugendanwaltschaft wurde beauftragt, den sie betreffenden Antrag der Fachkommission zu realisieren und bis Mitte September dieses Jahres über die Umsetzung zu informieren. Fachbericht und die Stellungnahmen Für Rückfragen: Von 10.30 bis 12.00 Uhr: Werner Rufi-Märki, Präsident Justiz- und Sicherheitskommission, Tel. 061 402 12 10 Rückrufe von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr: Isaac Reber, Regierungsrat, Tel. 061 552 66 15
Der Regierungsrat und die Justiz- und Sicherheitskommission stellen mit Befriedigung fest, dass nach Einschätzung der entsprechenden Fachkommission sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch bei der Jugendanwaltschaft der Übergang von den kantonalen Prozessordnungen auf die neuen, seit 2011 in Kraft stehenden schweizerischen Strafprozessordnungen grundsätzlich positiv verlaufen ist. Die Anträge und Empfehlungen der Fachkommission sollen von der Sicherheitsdirektion bis Ende Juni geprüft werden.
Der Regierungsrat nimmt seit dem 1. Januar 2011 die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft wahr, unter Beizug einer dreiköpfigen, vom Landrat gewählten Fachkommission. Dieser gehören für die laufende Amtsperiode die Strafgerichtspräsidenten Adrian Jent und Enrico Rosa sowie alt Regierungsrat Hanspeter Uster, Zug, an. Zur Aufsichtsfunktion zählen die Prüfung der Einhaltung des Beschleunigungsgebots sowie die Überprüfung der Geschäftsprozesse und der Aufbauorganisation der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft. Die Fachkommission überwies ihre beiden Berichte zum Geschäftsjahr 2011 der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft dem Regierungsrat und der landrätlichen Justiz- und Sicherheitskommission. Beide stellen mit Befriedigung fest, dass nach Einschätzung der Fachkommission sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch bei der Jugendanwaltschaft der Übergang von den kantonalen Prozessordnungen auf die neuen, seit 2011 in Kraft stehenden schweizerischen Strafprozessordnungen positiv verlaufen ist. Für die Staatsanwaltschaft kommt dazu, dass sie seit dem 1. Januar 2011 nicht nur eine neue Prozessordnung anwenden muss, sondern infolge der Verschmelzung von untersuchender und anklagender Behörde personell und organisatorisch auch vollständig neu strukturiert ist.
Positives und kritisches Fazit der Fachkommission
Die Fachkommission attestiert beiden Strafverfolgungsbehörden, dass sie auf allen Ebenen über engagierte Mitarbeitende verfügen, die mit grossem Einsatz gute Arbeit leisten. Sie verbindet ihr grundsätzlich positives, aber auch kritisches Fazit mit verschiedenen Anträgen und Empfehlungen, die sich insbesondere auf die vollständige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie, auf die Optimierung der Aufbauorganisation und bestimmter Geschäftsprozesse innerhalb der beiden Strafverfolgungsbehörden beziehen. Klärung der gegenseitigen Standpunkte - Anträge an Regierungsrat bis Ende Juni Der Regierungsrat beauftragte die Sicherheitsdirektion, die Anträge und Empfehlungen der Fachkommission zur Staatsanwaltschaft im Detail zu prüfen. Am 18. Mai fand unter der Leitung von Regierungsrat Isaac Reber ein Hearing mit Vertretungen der landrätlichen Justiz- und Sicherheitskommission, der Staatsanwaltschaft sowie der Fachkommission statt. Es diente der Klärung der gegenseitigen Standpunkte. Aufgrund des Verlaufs des Hearings sind die Sicherheitsdirektion und die Justiz- und Sicherheitskommission zuversichtlich, dass in den noch offenen Fragen konstruktive und zielführende Lösungen gefunden werden. Die Sicherheitsdirektion wird dem Regierungsrat bis Ende Juni entsprechende Anträge unterbreiten. Die Jugendanwaltschaft wurde beauftragt, den sie betreffenden Antrag der Fachkommission zu realisieren und bis Mitte September dieses Jahres über die Umsetzung zu informieren. Fachbericht und die Stellungnahmen Für Rückfragen: Von 10.30 bis 12.00 Uhr: Werner Rufi-Märki, Präsident Justiz- und Sicherheitskommission, Tel. 061 402 12 10 Rückrufe von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr: Isaac Reber, Regierungsrat, Tel. 061 552 66 15