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23.08.2011
BL will junge Erwachsene bei Konsumkrediten besser schützen
Mit einer Standesinitiative will der Kanton Basel-Landschaft junge Erwachsene in Ausbildung besser vor einer Schuldenfalle schützen, wenn sie einen Konsumkredit aufnehmen. Die Anforderungen an die Kreditfähigkeit sollen verschärft und der aktuellen technischen Entwicklung angepasst werden. Ein Viertel der Jugendlichen in der Schweiz hat Schulden, und 80 Prozent der Überschuldeten haben ihre ersten Schulden vor dem 25. Altersjahr gemacht.
Der Regierungsrat begründet die Notwendigkeit eines verbesserten Schutzes mit der alters- und ausbildungsbedingt eingeschränkten Kreditfähigkeit junger Erwachsener. Diese verfügen über bescheidene Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Deshalb können sie mit einer Konsumkreditaufnahme leicht in eine Schuldenfalle geraten, welche ihnen die Zukunft verbaut.
Seriösere Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind gefordert.
Fragwürdig ist, dass Kreditinstitute damit werben, der Kreditentscheid werde innert einer Stunde nach Eingang des am Computer auszufüllenden Fragebogens gefällt. Das Konsumkreditgesetz soll angesichts der rasant fortgeschrittenen technischen Möglichkeiten zur Kreditaufnahme via Internet verschärft werden. Der Kreditgeber soll sich nicht mehr ausschliesslich auf die Einkommens- und Vermögensangaben des jugendlichen Konsumenten verlassen dürfen, wenn er diesen in der Regel nie persönlich gesehen hat. Ferner sind die gesetzlichen Bestimmungen an die technische Entwicklung (Internet, Apps etc.) der Vermarktungsformen anzupassen. Mit strengeren Anforderungen an die Kreditfähigkeit können die jungen Kreditkonsumentinnen und -konsumenten wirkungsvoll vor einer übereilten und oft verhängnisvollen Kreditaufnahme geschützt werden. Die individuelle Prüfung der Einkommensverhältnisse und die Frage, ob der Kreditnehmer noch in Ausbildung ist, sind in diesem Zusammenhang Pflicht. Für die Begrifflichkeit des jungen Erwachsenen sollen die Bestimmungen der AHV-Gesetzgebung gelten.
Auskünfte: Georges Vanoncini, Generalsekretariat Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 58 06