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23.09.2009
Einführung der Biometrie im Ausländerausweis
Der Regierungsrat stimmt der Übernahme der EG-Verordnung zur Einführung der Biometrie im Ausländerausweis und den dazu nötigen Änderungen im Bundesrecht zu, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort von heute Dienstag an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mitteilt.
Die EG-Verordnung zur Einführung der Biometrie im Ausländerausweis ist eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands, der auf nationaler Ebene umgesetzt werden muss. Diese Verordnung legt die Sicherheitselemente und biometrischen Merkmale fest, die von den EU-Mitgliedstaaten sowie aufgrund des Abkommens über die Assoziierung an Schengen und Dublin neu auch von der Schweiz im einheitlichen Ausweis für Drittstaatsangehörige verwendet werden müssen. Dies erfolgt durch Anpassungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich. Die biometrischen Daten werden durch die kantonalen Behörden in einem System gespeichert, das mit dem Informationssystem für den Ausländer- und Asylbereich verbunden ist.
>>> Vernehmlassungsantwort [PDF]
Auskunft:
Peter Guggisberg, Leiter Abteilung Rechtsetzung SID, Tel. 061 552 57 37, peter.guggisberg@bl.ch
Die EG-Verordnung zur Einführung der Biometrie im Ausländerausweis ist eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands, der auf nationaler Ebene umgesetzt werden muss. Diese Verordnung legt die Sicherheitselemente und biometrischen Merkmale fest, die von den EU-Mitgliedstaaten sowie aufgrund des Abkommens über die Assoziierung an Schengen und Dublin neu auch von der Schweiz im einheitlichen Ausweis für Drittstaatsangehörige verwendet werden müssen. Dies erfolgt durch Anpassungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich. Die biometrischen Daten werden durch die kantonalen Behörden in einem System gespeichert, das mit dem Informationssystem für den Ausländer- und Asylbereich verbunden ist.
>>> Vernehmlassungsantwort [PDF]
Auskunft:
Peter Guggisberg, Leiter Abteilung Rechtsetzung SID, Tel. 061 552 57 37, peter.guggisberg@bl.ch
Liestal, 22. September 2009