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02.07.2009
Eingabe von Integrationsprojekten für das Jahr 2010
Gestützt auf das Integrationsgesetz, die entsprechende Verordnung und das Ausländergesetz, können ab heute bei der Fachstelle Integration der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Gesuche um finanzielle Unterstützung von Integrationsprojekten für das Jahr 2010 eingereicht werden. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Sprachförderung, Information/Kommunikation und Soziale Integration. Die Eingabefrist für alle drei Bereiche läuft bis zum 30. September 2009.
Die Förderschwerpunkte der Jahre 2008 bis 2011 gliedern sich in drei Interventionsbereiche:
Sprachförderung (Spracherwerb), Information/Kommunikation (Motivierung zum Spracherwerb, Hilfe zur Verständigung, Informationsveranstaltungen) und Soziale Integration (Elternbildung, Frühförderung, Prävention).
In Jahre 2009 wurden von der Fachstelle Integration Basel-Landschaft in den drei Interventionsbereichen rund siebzig Integrationsprojekte unterstützt. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt werden im Projektmanagement weiterhin eng zusammenarbeiten, Synergien nutzen und die begrenzten finanziellen Mittel optimal einsetzen. Bereits unterstützte Projektträgerschaften werden in den kommenden Tagen durch die Fachstelle Integration mit den notwendigen Ausschreibungsunterlagen (Richtlinien, Eingabeformulare, Berichterstattung) Angeschrieben. Zusätzlich wird der Ausländerdienst Baselland alle Ausländerorganisationen orientieren und bei Bedarf Unterstützung in der Projekteingabe bieten. Richtlinien und Eingabeformulare sind via www.integration.bl.ch abrufbar.
Einreichungsfrist in allen Interventionsbereichen ist der 30. September 2009 ; zusätzlich können Gesuche für Projekte im zweiten Halbjahr 2010 in den Interventionsbereichen Information/Kommunikation und Soziale Integration bis am 31. März 2010 eingereicht werden. Sowohl neue als auch bisherige Projektträgerschaften haben keinen Anspruch auf die Gewährung von Finanzhilfen durch den Kanton .
Zielgruppe der Integrationsförderung sind vor allem Neuzugezogene und schon länger hier Wohnhafte , die über geringe Deutschkenntnisse verfügen, wenig Schulbildung aufweisen, bisher schlecht erreicht wurden und unter sozialen und/oder finanziellen Schwierigkeiten leiden. Die Angebote sind sehr vielfältig. Sie sollen in Zukunft besser vernetzt, inhaltlich optimiert und die Informationskanäle verdichtet werden. Weitere zentrale Anliegen sind eine zielgerichtete Beratung der Fremdsprachigen in Bezug auf die Auswahl des geeigneten Angebots, die Dokumentation der erbrachten Leistung und die Motivierung zum Spracherwerb und zur Integration.
Auskunft:
Hans Beat Moser, Integrationsverantwortlicher, Fachstelle Integration, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 66 53 oder via E-Mail: hans-beat.moser@bl.ch
Die Förderschwerpunkte der Jahre 2008 bis 2011 gliedern sich in drei Interventionsbereiche:
Sprachförderung (Spracherwerb), Information/Kommunikation (Motivierung zum Spracherwerb, Hilfe zur Verständigung, Informationsveranstaltungen) und Soziale Integration (Elternbildung, Frühförderung, Prävention).
In Jahre 2009 wurden von der Fachstelle Integration Basel-Landschaft in den drei Interventionsbereichen rund siebzig Integrationsprojekte unterstützt. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt werden im Projektmanagement weiterhin eng zusammenarbeiten, Synergien nutzen und die begrenzten finanziellen Mittel optimal einsetzen. Bereits unterstützte Projektträgerschaften werden in den kommenden Tagen durch die Fachstelle Integration mit den notwendigen Ausschreibungsunterlagen (Richtlinien, Eingabeformulare, Berichterstattung) Angeschrieben. Zusätzlich wird der Ausländerdienst Baselland alle Ausländerorganisationen orientieren und bei Bedarf Unterstützung in der Projekteingabe bieten. Richtlinien und Eingabeformulare sind via www.integration.bl.ch abrufbar.
Einreichungsfrist in allen Interventionsbereichen ist der 30. September 2009 ; zusätzlich können Gesuche für Projekte im zweiten Halbjahr 2010 in den Interventionsbereichen Information/Kommunikation und Soziale Integration bis am 31. März 2010 eingereicht werden. Sowohl neue als auch bisherige Projektträgerschaften haben keinen Anspruch auf die Gewährung von Finanzhilfen durch den Kanton .
Zielgruppe der Integrationsförderung sind vor allem Neuzugezogene und schon länger hier Wohnhafte , die über geringe Deutschkenntnisse verfügen, wenig Schulbildung aufweisen, bisher schlecht erreicht wurden und unter sozialen und/oder finanziellen Schwierigkeiten leiden. Die Angebote sind sehr vielfältig. Sie sollen in Zukunft besser vernetzt, inhaltlich optimiert und die Informationskanäle verdichtet werden. Weitere zentrale Anliegen sind eine zielgerichtete Beratung der Fremdsprachigen in Bezug auf die Auswahl des geeigneten Angebots, die Dokumentation der erbrachten Leistung und die Motivierung zum Spracherwerb und zur Integration.
Auskunft:
Hans Beat Moser, Integrationsverantwortlicher, Fachstelle Integration, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 66 53 oder via E-Mail: hans-beat.moser@bl.ch