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01.02.2012
Erfolgreicher Sirenentest / Informationskampagne
Erfolgreicher Sirenentest und Informationskampagne zum Notfallschutz bei Kernkraftwerken
Die auch dieses Jahr durchgeführte Sirenenkontrolle verlief im Kanton Baselland erfolgreich. 148 der 150 gestesteten Sirenen funktionierten einwandfrei. Die festgestellten Störungen werden nun durch Fachunternehmen repariert und die Funktionstüchtigkeit schnellstmöglich wieder hergestellt. Der nächste Sirenentest findet in rund einem Jahr statt, am Mittwoch, 6. Februar 2013.
Quasi im Nachgang zum Sirenentest starten Bund und Kantone eine gemeinsame Informationskampagne zum Notfallschutz bei Kernkraftwerken. Die Bevölkerung im Baselbiet in der Zone 2 erhält in den nächsten Tagen durch das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) eine Dokumentationsmappe mit Informationen zum Notfallschutz bei einem KKW-Unfall.
In den nächsten Tagen erhält die Bevölkerung in den Notfallschutzzonen Zonen 1 und 2 um die schweizerischen Kernkraftwerke (KKW) per Post neue Informationsunterlagen. Die Sendung enthält ein Faltblatt mit Checklisten zum richtigen Verhalten im Ereignisfall, eine Broschüre mit Hintergrundinformationen sowie einen Zonenplan des jeweiligen KKW mit einer Liste, in welcher für jede Gemeinde die Zugehörigkeit zu den jeweiligen Zonen und Sektoren aufgeführt ist. Ausserdem erhalten alle Haushalte eine praktische Kunststoffmappe für die dauerhafte Aufbewahrung der Unterlagen und der Jodtabletten, die in den KKW-Zonen 1 und 2 in den Jahren 2004/05 bereits an die Bevölkerung abgegeben worden sind. In elektronischer Form sind die Informationsunterlagen auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS publiziert ( www.bevoelkerungsschutz.ch ).
Gemeinsame Kampagne von Bund und Kantonen
Zur Planung von Schutzmassnahmen sind rund um die vier KKW Beznau I und II (AG), Leibstadt (AG), Gösgen (SO) und Mühleberg (BE) jeweils zwei Zonen definiert (vgl. Erläuterungen unten). In Zusammenarbeit mit dem BABS sind die Kantone mit Anteil an den KKW-Zonen 1 und 2 – Aargau, Basel-Landschaft , Bern, Freiburg, Luzern, Neuenburg, Solothurn, Waadt und Zürich – verpflichtet, die betreffende Bevölkerung über das Verhalten im Ereignisfall zu informieren.
Die Kantone verfügten nicht mehr über geeignete, aktuelle Informationsunterlagen. Mit der nun durchgeführten Informationskampagne wird dieser Mangel behoben. Ausgehend von einem Projekt des Kantons Freiburg haben sich 2010 alle beteiligten Kantone auf ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen geeinigt. Unter der Koordination des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) informieren nun alle Kantone mit einheitlichen Informationsunterlagen und im Rahmen einer zeitlich koordinierten Kampagne.
Die aktuelle Informationskampagne ist keine Reaktion auf den KKW-Unfall in Fukushima vom März 2011. Die entsprechenden Planungen starteten bereits wesentlich früher. Auch der Zeitpunkt für die Verteilung wurde bereits vor den Ereignissen in Fukushima festgelegt. Die Informationsunterlagen sind jedoch nach den Ereignissen in Fukushima nochmals überprüft und in Einzelheiten angepasst worden.
Mit der Informationskampagne erfüllen die Kantone einen klaren gesetzlichen Auftrag, der in der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung, NFSV) vom 20. Oktober 2010 festgelegt ist. Die entsprechenden Kosten müssen von den KKW-Betreibern übernommen werden.
Hotline für Fragen aus der Bevölkerung
Durch die Verteilung von neuen Informationsunterlagen können bei der Bevölkerung weitere Fragen auftauchen. Aus diesem Grund stellt das BABS unter nachfolgenden Telefonnummern eine spezielle Telefon-Hotline zur Verfügung:
Deutsch: 061 202 05 69
Französisch: 061 202 05 70
Die Hotline ist vom 1. bis zum 10. Februar 2012 jeweils zwischen 08.00 und 19.00 Uhr in Betrieb.
Erläuterung: Zonen- und Sektoreneinteilung um die Kernkraftwerke
Die Zone 1 umfasst das Gebiet mit einem Radius von ca. 5 Kilometern um das KKW. In diesem Gebiet können bei einem schweren Unfall Schutzmassnahmen sofort erforderlich sein. Die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und umfasst ein Gebiet mit einem Radius von ca. 20 Kilometern. Bei einem schweren Unfall kann auch in diesem Gebiet eine Gefahr für die Bevölkerung entstehen, welche Schutzmassnahmen erforderlich macht. In den Zonen 1 und 2 wurden 2004/05 Jodtabletten direkt an die Bevölkerung abgegeben.
Die Zone 2 (darunter fallen 45 Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft) ist in sechs sich überlappende Sektoren von je 120° eingeteilt. Je nach Windverhältnissen kann dadurch die Anordnung von Schutzmassnahmen gezielt in den betroffenen Gebieten erfolgen. Die Zonen- und Sektorengrenzen folgen den Gemeindegrenzen.
Das Gebiet des übrigen Kantons Basel-Landschaft (ausserhalb 20 km von einem KKW) wird als Zone 3 bezeichnet. In diesem Gebiet werden allfällig erforderliche Schutzmassnahmen durch den Kantonalen Krisenstab (KKS) angeordnet. Die Jodtabletten mit dem entsprechenden Informationsmaterial für die Zone 3 sind beim Amt für Militär und Bevölkerungsschutz konfektioniert und eingelagert. Bei Bedarf werden diese nach Gemeinden/Regionen durch die zuständigen Gemeinde- resp. Regionalen Führungsstäbe abgeholt und können ab spätestens zwölf Stunden von der Bevölkerung bezogen werden. Demzufolge werden in der Zone 3 auch keine Informationsunterlagen verteilt.
Weitere Informationen
Vertiefte Informationen zum Notfallschutz in der Umgebung von KKW sind auf den Websites der beteiligten Stellen zu finden:
Quasi im Nachgang zum Sirenentest starten Bund und Kantone eine gemeinsame Informationskampagne zum Notfallschutz bei Kernkraftwerken. Die Bevölkerung im Baselbiet in der Zone 2 erhält in den nächsten Tagen durch das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) eine Dokumentationsmappe mit Informationen zum Notfallschutz bei einem KKW-Unfall.
In den nächsten Tagen erhält die Bevölkerung in den Notfallschutzzonen Zonen 1 und 2 um die schweizerischen Kernkraftwerke (KKW) per Post neue Informationsunterlagen. Die Sendung enthält ein Faltblatt mit Checklisten zum richtigen Verhalten im Ereignisfall, eine Broschüre mit Hintergrundinformationen sowie einen Zonenplan des jeweiligen KKW mit einer Liste, in welcher für jede Gemeinde die Zugehörigkeit zu den jeweiligen Zonen und Sektoren aufgeführt ist. Ausserdem erhalten alle Haushalte eine praktische Kunststoffmappe für die dauerhafte Aufbewahrung der Unterlagen und der Jodtabletten, die in den KKW-Zonen 1 und 2 in den Jahren 2004/05 bereits an die Bevölkerung abgegeben worden sind. In elektronischer Form sind die Informationsunterlagen auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS publiziert ( www.bevoelkerungsschutz.ch ).
Gemeinsame Kampagne von Bund und Kantonen
Zur Planung von Schutzmassnahmen sind rund um die vier KKW Beznau I und II (AG), Leibstadt (AG), Gösgen (SO) und Mühleberg (BE) jeweils zwei Zonen definiert (vgl. Erläuterungen unten). In Zusammenarbeit mit dem BABS sind die Kantone mit Anteil an den KKW-Zonen 1 und 2 – Aargau, Basel-Landschaft , Bern, Freiburg, Luzern, Neuenburg, Solothurn, Waadt und Zürich – verpflichtet, die betreffende Bevölkerung über das Verhalten im Ereignisfall zu informieren.
Die Kantone verfügten nicht mehr über geeignete, aktuelle Informationsunterlagen. Mit der nun durchgeführten Informationskampagne wird dieser Mangel behoben. Ausgehend von einem Projekt des Kantons Freiburg haben sich 2010 alle beteiligten Kantone auf ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen geeinigt. Unter der Koordination des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) informieren nun alle Kantone mit einheitlichen Informationsunterlagen und im Rahmen einer zeitlich koordinierten Kampagne.
Die aktuelle Informationskampagne ist keine Reaktion auf den KKW-Unfall in Fukushima vom März 2011. Die entsprechenden Planungen starteten bereits wesentlich früher. Auch der Zeitpunkt für die Verteilung wurde bereits vor den Ereignissen in Fukushima festgelegt. Die Informationsunterlagen sind jedoch nach den Ereignissen in Fukushima nochmals überprüft und in Einzelheiten angepasst worden.
Mit der Informationskampagne erfüllen die Kantone einen klaren gesetzlichen Auftrag, der in der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung, NFSV) vom 20. Oktober 2010 festgelegt ist. Die entsprechenden Kosten müssen von den KKW-Betreibern übernommen werden.
Hotline für Fragen aus der Bevölkerung
Durch die Verteilung von neuen Informationsunterlagen können bei der Bevölkerung weitere Fragen auftauchen. Aus diesem Grund stellt das BABS unter nachfolgenden Telefonnummern eine spezielle Telefon-Hotline zur Verfügung:
Deutsch: 061 202 05 69
Französisch: 061 202 05 70
Die Hotline ist vom 1. bis zum 10. Februar 2012 jeweils zwischen 08.00 und 19.00 Uhr in Betrieb.
Erläuterung: Zonen- und Sektoreneinteilung um die Kernkraftwerke
Die Zone 1 umfasst das Gebiet mit einem Radius von ca. 5 Kilometern um das KKW. In diesem Gebiet können bei einem schweren Unfall Schutzmassnahmen sofort erforderlich sein. Die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und umfasst ein Gebiet mit einem Radius von ca. 20 Kilometern. Bei einem schweren Unfall kann auch in diesem Gebiet eine Gefahr für die Bevölkerung entstehen, welche Schutzmassnahmen erforderlich macht. In den Zonen 1 und 2 wurden 2004/05 Jodtabletten direkt an die Bevölkerung abgegeben.
Die Zone 2 (darunter fallen 45 Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft) ist in sechs sich überlappende Sektoren von je 120° eingeteilt. Je nach Windverhältnissen kann dadurch die Anordnung von Schutzmassnahmen gezielt in den betroffenen Gebieten erfolgen. Die Zonen- und Sektorengrenzen folgen den Gemeindegrenzen.
Das Gebiet des übrigen Kantons Basel-Landschaft (ausserhalb 20 km von einem KKW) wird als Zone 3 bezeichnet. In diesem Gebiet werden allfällig erforderliche Schutzmassnahmen durch den Kantonalen Krisenstab (KKS) angeordnet. Die Jodtabletten mit dem entsprechenden Informationsmaterial für die Zone 3 sind beim Amt für Militär und Bevölkerungsschutz konfektioniert und eingelagert. Bei Bedarf werden diese nach Gemeinden/Regionen durch die zuständigen Gemeinde- resp. Regionalen Führungsstäbe abgeholt und können ab spätestens zwölf Stunden von der Bevölkerung bezogen werden. Demzufolge werden in der Zone 3 auch keine Informationsunterlagen verteilt.
Weitere Informationen
Vertiefte Informationen zum Notfallschutz in der Umgebung von KKW sind auf den Websites der beteiligten Stellen zu finden:
- Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Baselland: www.baselland.ch/main_katast-htm.275046.0.html
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS: www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/internet/bs/de/home/dokumente/Ereignisbewaeltigung/kkw-info.html
- Nationale Alarmzentrale NAZ im BABS: www.naz.ch
- Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI: www.ensi.ch
- Geschäftsstelle Kaliumiodid-Versorgung: www.jodtabletten.ch
- Websites der beteiligten Kantone
Beilage:
- Karte mit Übersicht der 45 Gemeinden, die innerhalb der Zone 2 liegen (rot dargestellt)
Für Rückfragen:
Doris Walther, Leiterin Zentrale Dienste/Öffentlichkeitsarbeit Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (AMB)
Tel. 061 552 71 51 (während den Bürozeiten)
Liestal, 1. Februar 2012