- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Medienmitteilungen
- Gesetzliche Grundlage für eine Gewerbeparkkarte
04.06.2013
Gesetzliche Grundlage für eine Gewerbeparkkarte
Gesetzliche Grundlage für eine Gewerbeparkkarte: Vorlage an den Landrat überwiesen
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Änderung der Kantonsverfassung und des Strassengesetzes an den Landrat überwiesen, mit welcher eine kantonale Gewerbeparkkarte eingeführt werden soll. Die kantonale Gewerbeparkkarte soll den Gewerbebetrieben das Parkieren im ganzen Kantonsgebiet erleichtern. Die Gebühr für die Gewerbeparkkarte beträgt 100 Franken pro Jahr. Die Gesetzesänderung ermöglicht später auch die Ausgabe einer bikantonalen Gewerbeparkkarte BL/BS.
Bisher ist das Parkieren für Gewerbetreibende kommunal geregelt. Dies führt zu einem grossen administrativen Aufwand und zu hohen finanziellen Belastungen.
Die zentrale Ausgabe einer Gewerbeparkkarte (administrativ durch die Motorfahrzeugkontrolle), die im ganzen Kanton Gültigkeit hat, führt zu einem markanten Abbau der administrativen Hürden für die KMUs. Weil mit der kantonalen Gewerbeparkkarte auch das Parkieren auf kommunalem Grund geregelt wird, braucht es auch eine Anpassung der Kantonsverfassung.
Die Gewerbeparkkarte berechtigt Gewerbetreibende beim Ausüben ihrer Tätigkeit, ihre Autos unbeschränkt in Parkfeldern abzustellen, für die eigentlich eine zeitliche Beschränkung gilt (z.B.: Blaue Zone). Die Gewerbeparkkarte ist mit Basel-Stadt abgestimmt. Der Gewerbetreibende des einen Kantons kann auch die Gewerbeparkkarte des anderen Kantons erwerben. Die Einnahmen aus dem Verkauf der Gewerbeparkkarten stehen überwiegend den Gemeinden zu.
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Änderung der Kantonsverfassung und des Strassengesetzes an den Landrat überwiesen, mit welcher eine kantonale Gewerbeparkkarte eingeführt werden soll. Die kantonale Gewerbeparkkarte soll den Gewerbebetrieben das Parkieren im ganzen Kantonsgebiet erleichtern. Die Gebühr für die Gewerbeparkkarte beträgt 100 Franken pro Jahr. Die Gesetzesänderung ermöglicht später auch die Ausgabe einer bikantonalen Gewerbeparkkarte BL/BS.
Bisher ist das Parkieren für Gewerbetreibende kommunal geregelt. Dies führt zu einem grossen administrativen Aufwand und zu hohen finanziellen Belastungen.
Die zentrale Ausgabe einer Gewerbeparkkarte (administrativ durch die Motorfahrzeugkontrolle), die im ganzen Kanton Gültigkeit hat, führt zu einem markanten Abbau der administrativen Hürden für die KMUs. Weil mit der kantonalen Gewerbeparkkarte auch das Parkieren auf kommunalem Grund geregelt wird, braucht es auch eine Anpassung der Kantonsverfassung.
Die Gewerbeparkkarte berechtigt Gewerbetreibende beim Ausüben ihrer Tätigkeit, ihre Autos unbeschränkt in Parkfeldern abzustellen, für die eigentlich eine zeitliche Beschränkung gilt (z.B.: Blaue Zone). Die Gewerbeparkkarte ist mit Basel-Stadt abgestimmt. Der Gewerbetreibende des einen Kantons kann auch die Gewerbeparkkarte des anderen Kantons erwerben. Die Einnahmen aus dem Verkauf der Gewerbeparkkarten stehen überwiegend den Gemeinden zu.