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13.11.2012
Hooligan-Konkordat: Vernehmlassung in BL gestartet
Der Regierungsrat hat das Vernehmlassungsverfahren über die Revision des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen eröffnet. Seit rund fünf Jahren verfügen die Behörden über Instrumente zur Bekämpfung des Hooliganismus bei Sportveranstaltungen. Dem entsprechenden Konkordat sind alle Kantone beigetreten. Leider reichen die dort vorgesehenen Massnahmen in der Praxis nicht aus. Deshalb sollen sie verschärft und mit einer Bewilligungspflicht für Sportveranstaltungen der obersten Liga ergänzt werden.
Das heute geltende Konkordat sieht folgende Massnahmen gegen Gewalttäter/innen bei Sportveranstaltungen vor: Ein Verbot, das Gebiet rund um ein Stadion zu betreten (Rayonverbot), eine Pflicht, sich während den heiklen Zeiten persönlich bei der Polizei zu melden (Meldeauflage) sowie - bei besonders renitenten Personen - der Polizeigewahrsam während der Dauer einer Sportveranstaltung.
In den vergangenen Jahren gab es trotz diesen Möglichkeiten insbesondere im Umfeld von Fussballspielen immer wieder erhebliche Ausschreitungen mit Verletzten, beträchtlichen Sachbeschädigungen und auch Plünderungen. Aus diesem Grund arbeitete die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) - gestützt auf die erfolgreichen Erfahrungen im Ausland - eine punktuelle Revision des "Hooligan-Konkordats" aus. Der Revisionsentwurf sieht neu eine obligatorische Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Spielklasse vor. Für untere Ligen sollen die Behörden eine Bewilligungspflicht einführen können. Die Bewilligungspflichten ermöglichen es, mit Auflagen Einfluss auf die Sicherheitslage an den fraglichen Veranstaltungen zu nehmen (z.B. Regelung der An- und Abreise der Besucher/-innen, Pflicht zur Vornahme baulicher Massnahmen oder von Personenkontrollen, Limitierung des Verkaufs alkoholischer Getränke).
Weiter wird im Rahmen der Konkordatsrevision vorgeschlagen, den Strafrahmen und die Anwendungsmöglichkeiten der heute schon geltenden Massnahmen "Rayonverbot" neu auf 3 Jahre auszuweiten und "Meldeauflage" zu verschärfen.
vgl. Aktuelle Vernehmlassungen
Das heute geltende Konkordat sieht folgende Massnahmen gegen Gewalttäter/innen bei Sportveranstaltungen vor: Ein Verbot, das Gebiet rund um ein Stadion zu betreten (Rayonverbot), eine Pflicht, sich während den heiklen Zeiten persönlich bei der Polizei zu melden (Meldeauflage) sowie - bei besonders renitenten Personen - der Polizeigewahrsam während der Dauer einer Sportveranstaltung.
In den vergangenen Jahren gab es trotz diesen Möglichkeiten insbesondere im Umfeld von Fussballspielen immer wieder erhebliche Ausschreitungen mit Verletzten, beträchtlichen Sachbeschädigungen und auch Plünderungen. Aus diesem Grund arbeitete die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) - gestützt auf die erfolgreichen Erfahrungen im Ausland - eine punktuelle Revision des "Hooligan-Konkordats" aus. Der Revisionsentwurf sieht neu eine obligatorische Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Spielklasse vor. Für untere Ligen sollen die Behörden eine Bewilligungspflicht einführen können. Die Bewilligungspflichten ermöglichen es, mit Auflagen Einfluss auf die Sicherheitslage an den fraglichen Veranstaltungen zu nehmen (z.B. Regelung der An- und Abreise der Besucher/-innen, Pflicht zur Vornahme baulicher Massnahmen oder von Personenkontrollen, Limitierung des Verkaufs alkoholischer Getränke).
Weiter wird im Rahmen der Konkordatsrevision vorgeschlagen, den Strafrahmen und die Anwendungsmöglichkeiten der heute schon geltenden Massnahmen "Rayonverbot" neu auf 3 Jahre auszuweiten und "Meldeauflage" zu verschärfen.
vgl. Aktuelle Vernehmlassungen