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05.11.2009
Kantonaler Krisenstab verfügt kurzzeitige EINSTELLUNG DES UNTERRICHTS für drei Klassen der Sekundarschule Allschwil
Pandemische Grippe (H1N1) 2009 - "Schweinegrippevirus"
Der Schulbetrieb für die Klassen 2k, 3k und 4k der Sekundarschule Allschwil wird morgen Freitag eingestellt, nachdem 20 Schülerinnen und Schüler erkrankt sind und bei sieben von ihnen das Virus (H1N1) festgestellt worden ist. Diese Massnahme hat der Kantonale Krisenstab Basel-Landschaft (KKS) heute Donnerstag angeordnet. Der Entscheid fiel auf Antrag des Kantonsarztes und nach vorgängiger Rücksprache mit dem Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli und mit der Vertretung der Sekundarschule Allschwil. Mit der vorübergehenden Unterrichtseinstellung in den drei Klassen soll eine Übertragung der Infektion von Mensch zu Mensch verhindert oder zumindest eingedämmt werden.
Mittlerweile sind 20 Schülerinnen und Schüler der Klassen 2k, 3k und 4k der Sekundarschule in Allschwil erkrankt. Bei sieben von ihnen wurde das Grippevirus (H1N1) 2009 nachgewiesen. Der Kantonsarzt hat den KKS laufend informiert und heute Donnerstag beantragt, den Schulbetrieb für die genannten Klassen einzustellen. Der KKS nahm unverzüglich Rücksprache mit dem Vorsteher der BKSD, Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, sowie mit der Vertretung der Sekundarschule Allschwil. Anschliessend verfügte er insbesondere gestützt auf die Lagebeurteilung und Nutzenbeurteilung aus medizinischer Sicht gemäss geltender Pandemieplanung und gestützt auf die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen die sofortige
Mittlerweile sind 20 Schülerinnen und Schüler der Klassen 2k, 3k und 4k der Sekundarschule in Allschwil erkrankt. Bei sieben von ihnen wurde das Grippevirus (H1N1) 2009 nachgewiesen. Der Kantonsarzt hat den KKS laufend informiert und heute Donnerstag beantragt, den Schulbetrieb für die genannten Klassen einzustellen. Der KKS nahm unverzüglich Rücksprache mit dem Vorsteher der BKSD, Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, sowie mit der Vertretung der Sekundarschule Allschwil. Anschliessend verfügte er insbesondere gestützt auf die Lagebeurteilung und Nutzenbeurteilung aus medizinischer Sicht gemäss geltender Pandemieplanung und gestützt auf die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen die sofortige
UNTERRICHTSEINSTELLUNG
für die Klassen 2k, 3k und 4k der Sekundarschule in Allschwil
für die Klassen 2k, 3k und 4k der Sekundarschule in Allschwil
Schulhaus Bettenacker, Allschwil
am Freitag, 6. November 2009
Die Schuleinstellung erfolgt als vorübergehende Vorsichtsmassnahme zum Schutz der Schülerinnen und Schüler, der Lehrpersonen sowie der Angehörigen. Sie dient zudem der örtlichen Eindämmung der Krankheitsherde. Die infizierten / erkrankten Schülerinnen und Schüler sind gut versorgt und werden den Erfordernissen entsprechend zu Hause medizinisch betreut.
Für alle anderen Klassen der Sekundarschule Allschwil, die von der Massnahme nicht betroffen sind, wird der Schulunterricht im gewohnten Rahmen fortgesetzt. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihre Kinder in die Schule zu schicken.
Spezielle Information für die von der Unterrichtseinstellung betroffenen Schülerinnen und Schüler:
Den Schülerinnen und Schülern wird dringend empfohlen, zu Hause zu bleiben. Insbesondere ist von einem Besuch von Veranstaltungen (Kino, Konzerte etc.) und von Freizeitaktionen in Gruppen (Training in Vereinen, Wettkämpfen etc.) abzusehen.
Allgemeine Verhaltensregeln und Informationen für Angehörige und die Bevölkerung:
am Freitag, 6. November 2009
Die Schuleinstellung erfolgt als vorübergehende Vorsichtsmassnahme zum Schutz der Schülerinnen und Schüler, der Lehrpersonen sowie der Angehörigen. Sie dient zudem der örtlichen Eindämmung der Krankheitsherde. Die infizierten / erkrankten Schülerinnen und Schüler sind gut versorgt und werden den Erfordernissen entsprechend zu Hause medizinisch betreut.
Für alle anderen Klassen der Sekundarschule Allschwil, die von der Massnahme nicht betroffen sind, wird der Schulunterricht im gewohnten Rahmen fortgesetzt. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihre Kinder in die Schule zu schicken.
Spezielle Information für die von der Unterrichtseinstellung betroffenen Schülerinnen und Schüler:
Den Schülerinnen und Schülern wird dringend empfohlen, zu Hause zu bleiben. Insbesondere ist von einem Besuch von Veranstaltungen (Kino, Konzerte etc.) und von Freizeitaktionen in Gruppen (Training in Vereinen, Wettkämpfen etc.) abzusehen.
Allgemeine Verhaltensregeln und Informationen für Angehörige und die Bevölkerung:
- Krankheitsbild: Bei der durch das Grippevirus (H1N1) 2009 verursachten Krankheit handelt es sich um eine akute Atemwegserkrankung (Husten, Halsweh, Schnupfen) mit plötzlichem Fieberanstieg auf 38 Grad und darüber. Es treten auch Schüttelfrost, Muskel-, Kopf- oder Gelenkschmerzen auf. Bei älteren Personen kann das Fieber unterbleiben. Bei Kleinkindern können zusätzlich auch Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall auftreten.
- Personen mit Grippesymptomen: Wer Symptome feststellt, die dem oben beschriebenen Krankheitsbild entsprechen, soll umgehend telefonisch einen Arzt / eine Ärztin kontaktieren (nicht direkt in die Arztpraxis oder auf die Notfallstation gehen). Der Arzt oder die Ärztin wird am Telefon Anweisungen für das weitere Vorgehen erteilen.
-
Hygienemassnahmen:
Es gelten die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Hygienemassnahmen:
- gute Handhygiene
- kein Händeschütteln
- kein Begrüssungskuss
- Tragen einer chirurgischen Maske bei Kontakt mit Verdachtsfällen
- 1 Meter Abstand halten
Auskunft:
Dieter Leutwyler, Leiter Kommunikation Kantonaler Krisenstab (KKS) des Kantons Basel-Landschaft, 061 552 66 15 oder via E-Mail: dieter.leutwyler@bl.ch
Liestal, 5. November 2009