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28.05.2013
Kantonssimulation ohne Grundlagen?
Die Baselbieter Regierung hat davon Kenntnis genommen, dass die Regio Basiliensis eine Studie zu einer Fusionssimulation durchführen will. Solange diese wie angekündigt mit privaten Mitteln finanziert wird, ist grundsätzlich dagegen auch nichts einzuwenden. Wie allerdings die nötige Objektivität gewährleistet werden kann, ist unklar. Aus regierungsrätlicher Sicht ist zudem weiterhin nicht ersichtlich, wie ohne die notwendigen Eckwerte und Rahmenbedingungen mittels einer Fusion "Fakten" geschaffen werden sollen. Insbesondere die Frage, welche Aufgaben künftig Gemeinden und Stadt einerseits und der Kanton andererseits wahrnehmen sollen, ist völlig ungeklärt.
Die Baselbieter Regierung legt Wert auf die Feststellung, dass es bei der nun eingereichten Initiative nicht um die Fusion der beiden Kantone geht, sondern lediglich um die Eintretensfrage, ob die Bevölkerung der beiden Kantone auf diese Diskussion eintreten will oder nicht und im ersten Fall ein Verfassungsrat eingesetzt werden soll, welcher die Grundzüge eines solchen vereinten Kantons ausarbeiten würde. Die Befürchtung steht daher im Raum, dass anstelle der Führung der notwendigen staatspolitischen Diskussion über Zahlen gestritten würde, welchen die nötige Legitimität fehlt. Festzuhalten bleibt bezüglich der Wirkungen der Initiative, dass erhebliche Ressourcen gebunden und möglicherweise wichtige Verwaltungsprojekte blockiert werden könnten.
Unbestritten bleibt, dass im Falle einer Zustimmung beider Kantone zur Initiative (Abstimmung voraussichtlich 2014) die von einem Verfassungsrat ausgearbeiteten Grundzüge eines gemeinsamen Kantons mit Kosten- und Nutzenrechnungen unterlegt werden müssten, damit für die allfällige Abstimmung über eine tasächliche Fusion (voraussichtlich frühestens 2020) die notwendigen Entscheidungsgrundlagen für die Stimmbevölkerung vorliegen.
Die Baselbieter Regierung legt Wert auf die Feststellung, dass es bei der nun eingereichten Initiative nicht um die Fusion der beiden Kantone geht, sondern lediglich um die Eintretensfrage, ob die Bevölkerung der beiden Kantone auf diese Diskussion eintreten will oder nicht und im ersten Fall ein Verfassungsrat eingesetzt werden soll, welcher die Grundzüge eines solchen vereinten Kantons ausarbeiten würde. Die Befürchtung steht daher im Raum, dass anstelle der Führung der notwendigen staatspolitischen Diskussion über Zahlen gestritten würde, welchen die nötige Legitimität fehlt. Festzuhalten bleibt bezüglich der Wirkungen der Initiative, dass erhebliche Ressourcen gebunden und möglicherweise wichtige Verwaltungsprojekte blockiert werden könnten.
Unbestritten bleibt, dass im Falle einer Zustimmung beider Kantone zur Initiative (Abstimmung voraussichtlich 2014) die von einem Verfassungsrat ausgearbeiteten Grundzüge eines gemeinsamen Kantons mit Kosten- und Nutzenrechnungen unterlegt werden müssten, damit für die allfällige Abstimmung über eine tasächliche Fusion (voraussichtlich frühestens 2020) die notwendigen Entscheidungsgrundlagen für die Stimmbevölkerung vorliegen.