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10.07.2012
Neu: Integrationsempfehlung für Expats
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Praxisänderung zur "Integration" von Expats (hoch qualifizierte ausländische Mitarbeitende von Firmen in der Region) beschlossen: Neu erhalten Expats seit dem 1. Juli 2012 bei einer voraussichtlichen Aufenthaltsdauer von mehr als zwei Jahren lediglich eine Integrationsempfehlung und nicht mehr eine Integrationsverpflichtung. Damit beantwortet der Regierungsrat eine entsprechende Interpellation von Landrat Christoph Buser und folgt der Empfehlung des Runden Tisches Integration.
Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass für alle Ausländerinnen und Ausländer die Verpflichtung gilt, sich mit den hiesigen gesellschaftlichen Verhältnissen auseinander zu setzen und sich die dafür notwendigen Sprachkenntnisse zu verschaffen. Der Spracherwerb ist für eine erfolgreiche Integration zentral, die nach den Vorstellungen des zukünftigen Ausländergesetzes vermehrt über die Regelstrukturen (z.B. Schulen, Betriebe) erfolgen sollte.
Mit der Praxisänderung können mögliche Standortnachteile vermieden werden für die Wirtschaft, die auf hoch qualifizierte Personen aus Drittstaaten angewiesen ist. Dieses Vorgehen bewährt sich offenbar auch in Nachbarkantonen. Zudem ist die wirtschaftliche Integration von Expats in der Regel gegeben und die Aufenthaltsdauer typischerweise offen.
Abklärung bei Erstinformationsgesprächen
Bei den Erstinformationsgesprächen mit Expats klärt das Amt für Migration (AFM) vorgängig ab, ob mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als zwei Jahren zu rechnen ist oder nicht. Bei Personen mit einer maximal zweijährigen Aufenthaltsdauer stehen die kulturellen und gesellschaftlichen Aspekte im Hintergrund, weil sie nicht die Absicht des dauernden Verbleibens in der Schweiz haben. Die berufliche Integration ist bereits gegeben, da die Expats durch ihre schweizerischen Arbeitgebenden aufgrund ihrer beruflichen Fähigkeiten sowie der gegebenen Qualifikation als Spezialistinnen und Spezialisten rekrutiert und in die Schweiz geholt werden. Zudem kann bei ihnen auch das Risiko einer zukünftigen Abhängigkeit von der öffentlichen Sozialhilfe weitgehend ausgeschlossen werden.
Für Rückfragen: zwischen 14.00h und 15.00h: Isaac Reber, Regierungsrat, Tel. 061 552 57 07
Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass für alle Ausländerinnen und Ausländer die Verpflichtung gilt, sich mit den hiesigen gesellschaftlichen Verhältnissen auseinander zu setzen und sich die dafür notwendigen Sprachkenntnisse zu verschaffen. Der Spracherwerb ist für eine erfolgreiche Integration zentral, die nach den Vorstellungen des zukünftigen Ausländergesetzes vermehrt über die Regelstrukturen (z.B. Schulen, Betriebe) erfolgen sollte.
Mit der Praxisänderung können mögliche Standortnachteile vermieden werden für die Wirtschaft, die auf hoch qualifizierte Personen aus Drittstaaten angewiesen ist. Dieses Vorgehen bewährt sich offenbar auch in Nachbarkantonen. Zudem ist die wirtschaftliche Integration von Expats in der Regel gegeben und die Aufenthaltsdauer typischerweise offen.
Abklärung bei Erstinformationsgesprächen
Bei den Erstinformationsgesprächen mit Expats klärt das Amt für Migration (AFM) vorgängig ab, ob mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als zwei Jahren zu rechnen ist oder nicht. Bei Personen mit einer maximal zweijährigen Aufenthaltsdauer stehen die kulturellen und gesellschaftlichen Aspekte im Hintergrund, weil sie nicht die Absicht des dauernden Verbleibens in der Schweiz haben. Die berufliche Integration ist bereits gegeben, da die Expats durch ihre schweizerischen Arbeitgebenden aufgrund ihrer beruflichen Fähigkeiten sowie der gegebenen Qualifikation als Spezialistinnen und Spezialisten rekrutiert und in die Schweiz geholt werden. Zudem kann bei ihnen auch das Risiko einer zukünftigen Abhängigkeit von der öffentlichen Sozialhilfe weitgehend ausgeschlossen werden.
Für Rückfragen: zwischen 14.00h und 15.00h: Isaac Reber, Regierungsrat, Tel. 061 552 57 07