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17.01.2012
Neustrukturierung des Kantonsgerichts
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Führungsstruktur des Kantonsgerichts neu zu regeln. Anstelle des Gesamtgerichts wird eine Gerichtskonferenz geschaffen. Der Ausschuss des Kantonsgerichts soll aufgehoben werden.
Die seit 2002 bestehende Leitungsstruktur wird angepasst, weil die erstinstanzlichen Gerichte und die nebenamtlichen Kantonsrichterinnen und Kantonsrichter in die Geschäftsleitung einbezogen werden und weil die Führungsaufgaben für das Kantonsgericht und die Gesamtjustiz entflochten werden. Neu geschaffen wird die Gerichtskonferenz, die das Gesamtgericht ablöst und der Geschäftsleitung übergeordnet ist. Sie entscheidet über strategische Fragen von grosser Tragweite. Aufgehoben wird der heutige Ausschuss des Kantonsgerichts, weil dessen Aufgaben der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht übertragen werden.
Im Rahmen dieser Gerichts-Teilrevision werden weitere Bestimmungen des Gerichtswesens geändert. So sollen die Entschädigungen, die für die unentgeltliche Rechtspflege und die amtliche Verteidigung geleistet wurden, von den Betroffenen nachbezahlt werden, sobald sie dazu in der Lage sind. Geschaffen wird auch die gesetzliche Grundlage für den Tarif bei unentgeltlicher Mediation. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wird zur Beschleunigung des Prozesses und zur Entlastung des Gerichts unter einschränkenden Voraussetzungen das Zirkulationsverfahren eingeführt.
Der Regierungsrat rechnet nach Umsetzung dieser Teilrevision mittelfristig mit einem jährlichen Nettoertrag von rund 270'000 Franken.
Für Rückfragen: Wolfgang Meier, Stv. Generalsekretär Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 60
Die seit 2002 bestehende Leitungsstruktur wird angepasst, weil die erstinstanzlichen Gerichte und die nebenamtlichen Kantonsrichterinnen und Kantonsrichter in die Geschäftsleitung einbezogen werden und weil die Führungsaufgaben für das Kantonsgericht und die Gesamtjustiz entflochten werden. Neu geschaffen wird die Gerichtskonferenz, die das Gesamtgericht ablöst und der Geschäftsleitung übergeordnet ist. Sie entscheidet über strategische Fragen von grosser Tragweite. Aufgehoben wird der heutige Ausschuss des Kantonsgerichts, weil dessen Aufgaben der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht übertragen werden.
Im Rahmen dieser Gerichts-Teilrevision werden weitere Bestimmungen des Gerichtswesens geändert. So sollen die Entschädigungen, die für die unentgeltliche Rechtspflege und die amtliche Verteidigung geleistet wurden, von den Betroffenen nachbezahlt werden, sobald sie dazu in der Lage sind. Geschaffen wird auch die gesetzliche Grundlage für den Tarif bei unentgeltlicher Mediation. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wird zur Beschleunigung des Prozesses und zur Entlastung des Gerichts unter einschränkenden Voraussetzungen das Zirkulationsverfahren eingeführt.
Der Regierungsrat rechnet nach Umsetzung dieser Teilrevision mittelfristig mit einem jährlichen Nettoertrag von rund 270'000 Franken.
Für Rückfragen: Wolfgang Meier, Stv. Generalsekretär Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 60